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Frage von Norman B. •

Frage an Josef Rief von Norman B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Rief,

am 14. September 2017 hatte ich Ihnen eine Frage zu Ihrer Position der atomaren Aufrüstung in Deutschland gestellt. Ich bin nach wie vor an Ihrer Antwort interessiert.

Der Vertrag zum Verbot von Atomwaffen wurde am 20. September 2017 von UN-Generalsekretär António Guterres zur Unterschrift freigegeben, vier Tage vor der Bundestagswahl. Die damalige deutsche Bundesregierung, welche der aktuellen, stellvertretenden Bundesregierung entspricht, lehnt diesen Vertrag ab.

Parallel dazu befürwortet Ihr Parteikollege Roderich Kiesewetter die direkte oder indirekte Beschaffung deutscher Atomwaffen, zumindest aber eine aktive Unterstützung im Sinne der sog. "nuklearen Teilhabe". Welche Position beziehen Sie zu derartigen Forderungen, die zuletzt im Kalten Krieg propagiert wurden?

Freundliche Grüße

N. B.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne beantworte.
Nach meinen Informationen hat sich die Bundesregierung an den Verhandlungen über diesen Vertag nicht beteiligt, weil ihm nur Staaten beigetreten sind, die selbst über keine Atomwaffen verfügen. Ein Vertrag über das Verbot von Atomwaffen müsste zu allererst von den Staaten unterzeichnet werden, die im Besitz solcher sind. Wie sie sicher wissen, verfügt die Bundesrepublik über keine eigenen Atomwaffen, sondern kann ihm Rahmen der nuklearen Teilhabe der Nato im Ernstfall auf solche zugreifen. Ich sehe im Moment keine Diskussion, die an dieser Lage etwas ändern wollte. Solange etwa Staaten wie Nordkorea im Besitz von Atomwaffen sind, halte ich es für sinnvoll, wenn die Nato diese weiterhin zum Zwecke der Abschreckung vorhält.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Rief, MdB

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