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Josef Rief
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Frage von Karl B. •

Frage an Josef Rief von Karl B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Rief.

Härtere Strafen bei Verstößen gegen den Tierschutz. Kein Export von Billigfleisch in Dritte Welt Länder um Fluchtursachen und das abholzen der Regenwälder einzudämmen. Ein Beispiel, daß abholzen des Amazonasregenwaldes in Brasilien zum Sojaanbau, bei dem auch die Lebensgrundlagen der Kleinbauern und Ureinwohner zerstört werden.
Eindämmung der Massentierhaltung um die Nitratbelastung im Trinkwasser und den Einsatz von Antibiotika zu verringern. Die Folgekosten müssten die Verursacher tragen und nicht die Allgemeinheit.
Wie stehen Sie zu diesen Themen?

Mit freundlichen Grüßen, K. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Sie sprechen aktuell öffentlich diskutierte Themen an, in denen unsere Landwirte oft zu Unrecht negativ dargestellt werden. Ich möchte dazu beitragen, dass unsere Landwirte wertgeschätzt werden. Gerade in unserer Region gibt es vorrangig Familienbetriebe, bei denen täglich, auch am Wochenende, hochwertige Lebensmittel hergestellt werden, die wir alle als selbstverständlich vorhanden ansehen.
Sicher gibt es auch Probleme. Beim Tierschutz gibt es schwarze Schafe, dennoch ist das Tierschutzniveau heute so hoch, wie nie zuvor. Dafür sorgt sowohl der Gesetzgeber und die Kontrollbehörden, als auch die Landwirtschaft und Ernährungsindustrie mit Eigeninitiativen zum Tierwohl.
Das Problem der Exporte von Agrarprodukten in Entwicklungsländer wurde erkannt. Die EU hat inzwischen die Exportförderung eingestellt.
Zur Verringerung des Sojaimports nach Europa haben sich vierzehn europäischen Staaten in der Europäischen Soja-Erklärung gemeinsam verpflichtet, den Anbau von Eiweißpflanzen, so genannter Leguminosen wie Soja, Ackerbohnen, Erbsen und Lupinen und Kleearten wie Luzerne zu fördern. Es handelt sich dabei neben Deutschland noch um Ungarn, Österreich, Frankreich, Niederlande, Italien, Polen, Kroatien, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Griechenland und Luxemburg.
Die Nitratbelastung im Trinkwasser ist in Deutschland lediglich in wenigen Regionen mit hohem Tierbesatz ein Problem. Diese Gebiete liegen vorrangig in Niedersachsen und NRW. In Baden-Württemberg wurde dieses Problem schon in den 80er Jahren mit der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung) angegangen und gelöst. Der Europäischen Trinkwasserrichtlinie folgend haben wir gerade im letzten Jahr mit einer Reform der Düngegesetzgebung für die Menge an Stickstoffdünger, die ein Landwirt ausbringen darf, strengere Obergrenzen gesetzt, die sich zwingend am Bedarf der jeweiligen Pflanzenkultur orientieren.
Mit einer Antibiotika-Resistenzstrategie koordiniert die Bundesregierung bereits seit 2015 den Minimaleinsatz von Antibiotika in der Human- sowie in der Tiermedizin. Im Arzneimittelgesetz ist inzwischen die Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung verankert.
Sehr geehrter Herr B.. Wie Sie sehen, wird auf den von Ihnen angesprochen Feldern bereits gehandelt. Sicher gibt es immer etwas zu verbessern. Daran arbeiten alle Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft ständig. Auch ich versuche im Bundestag meinen Beitrag zu leisten, damit unsere Landwirtschaft in Deutschland auch weiterhin nachhaltig und zuverlässig Nahrungsmittel von hoher Qualität herstellen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Rief, MdB

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