Frage an Josef Rief von Karl B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rief,
die Bundesregierung will 1 Milliarde Euro aus dem Gesundheitsfond entnehmen um damit die Kosten für die Versorgung der Flüchtlinge zu finanzieren. Müsste dies nicht aus Steuermitteln finanziert werden? So bezahlen es wieder mal nur die Beitragszahler, wie bei der Mütterrente. Das ist eigentlich eine Aufgabe die von allen finanziert werden muss und nicht nur von den Beitragszahlern. Das dürfte bei den hohen Steuereinnahmen eigentlich kein Problem sein.
Mit freundlichen Grüßen, Karl Bachhofer
Vor einigen Wochen habe ich Ihnen noch eine Frage zum Thema Renten und Pensionen gestellt, habe darauf leider bis heute noch keine Antwort bekommen.
Da Sie mir nicht antworten muss ich annehmen das Sie auf diese Frage keine passende Antwort haben.
Sehr geehrter Herr Bachhofer,
vielen Dank für Ihre Frage! Am 3. August hat das Bundeskabinett beschlossen, aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, die sich momentan auf ca. 10 Milliarden Euro beläuft, einmalig 1,5 Milliarden an die gesetzlichen Krankenkassen auszuschütten, um einerseits Investitionen in die telemedizinische Infrastruktur zu finanzieren und auch vorübergehende Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten auszugleichen. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, dass eventuelle zukünftige Erhöhungen der Zusatzbeiträge geringer ausfallen können. In den Gesundheitsfonds fließen die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für versicherungsfremde Leistungen Mittel aus dem Bundeshaushalt. Der Begriff versicherungsfremde Leistungen ist wie auch bei der von Ihnen genannten Mütterrente sehr umstritten, denn diese Leitungen kommen eben gerade den Versicherten zu Gute. Bei der Rentenversicherung trägt so zum Beispiel der Bund mit derzeit knapp 90 Milliarden Euro jährlichem Zuschuss ungefähr ein Drittel aller Rentenzahlungen. Die Zusatzkosten bei den Krankenkassen für Asylberechtigte fallen an, weil anerkannte Asylbewerber bis zu einer Arbeitsaufnahme Hartz-IV-Empfänger sind und damit gesetzlich versichert werden müssen. Diese Beiträge werden über die Jobcenter aus dem allgemeinen Steueraufkommen beglichen. Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhalten eine Gesundheitsgrundversorgung vor Ort durch die Landratsämter. Die mehr als 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten tragen also nur den Anteil der Mehrkosten, die entstehen, wenn der Versicherungsbeitrag von anerkannten Asylberechtigten, die gesetzlich versicherten sind, nicht ausreicht.
Unser Ziel muss es jetzt sein, so viele anerkannte Asylberechtigte in den Arbeitsmarkt zu bringen wie möglich, so dass die Zahl der Hartz-IV-Empfänger wieder sinken kann und weiterer Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge den Krankenkassen zufließen können. So bleiben Mehrkosten für Solidargemeinschaft und Steuerhaushalt so gering wie möglich. Ich hoffe, Sie können meine Ausführungen nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Rief, MdB