Frage an Josef Rief von Anna B. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Rief,
in Ihrer Antwort an mich http://www.abgeordnetenwatch.de/josef_rief-778-78414--f440900.html#q440900 schreiben Sie, dass der Ausschuss
Ernährung und Landwirtschaft fachlich nicht zuständig ist für die nationale Umsetzung der TPD, sondern der Ausschuss für Gesundheit.
Frage 1: wie kommen Sie als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft darauf?
Frage 2: wie werden Sie sich fachlich informieren? So wie andere Ausschüsse auch, oder doch etwas intensiver, da es ja ebenso ihr Fachgebiet ist?
Gruß
A. Becker
Sehr geehrte Frau Becker,
vielen Dank für Ihre weitere Frage!
Mich erreichten am 28.7. Ihren Frage über Abgeordnetenwatch in der Rubrik "Gesundheit". Sie leiteten Ihre Fragen damit ein, dass es Ihnen "gesundheitlich" besser ginge. Sie sprachen Ärzte und Studien an. Dies betrifft, wie gesagt, das Fachgebiet der Gesundheitspolitik. Wie häufig, sind auch in diesem Fall mehrere Ressorts angesprochen. Gern gehe ich auf weitere Aspekte ein.
Bei der EU-Tabakprodukt-Richtlinie handelt es sich um einen Rechtsakt der Europäischen Union. Mit der neuen Richtlinie wird künftig deutlicher auf die Gefahren des Tabakkonsums hingewiesen und Rauchen, unter der Einbeziehung von E-Zigaretten, durch das Verbot verschiedener Zusatzstoffe weniger attraktiv gemacht. Im April 2014 wurde die neue Tabakprodukt-Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, das war der 19. Mai 2014. Ab diesem Datum muss die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Daran wird derzeit gearbeitet. Es ist eine Beteiligung von Bundesländern, Fachkreisen und Verbänden vorgesehen. Zurzeit wird die Ressortabstimmung durchgeführt und es ist angestrebt, dass sich das Kabinett im September mit dem Thema beschäftigt, danach dann der Bundestag.
Wie Sie sehen, werden Experten und Studien auch hier herangezogen. Die Wirtschaft muss für die wichtigsten Zusatzstoffe innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie umfassende Studien vorlegen.
Rauchen gilt als das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Um vor allem Jugendliche wirksamer vor den Gefahren des Tabakkonsums zu schützen, sollte der Einstieg ins Rauchen verhindert werden.
Für E-Zigaretten werden bestimmte Zusatzstoffe verboten, wie zum Beispiel Vitamine, Koffein oder Stoffe, die die Inhalation oder Nikotinaufnahme erleichtern. Zudem werden E-Zigaretten mit einer Kindersicherung zu versehen sein. Hersteller und Importeure haben die Erzeugnisse, die sie in Verkehr bringen wollen, vorher bei den Behörden anzumelden. Sie müssen außerdem zu jedem Erzeugnis einen Beipackzettel beifügen, der unter anderem über mögliche schädliche Auswirkungen und das Suchtpotential informiert. Die Einbeziehung von E-Zigaretten schafft mehr Rechtssicherheit, da diese künftig einheitlich in der gesamten EU geregelt sind. Besonders wichtig war, dass mit den Regelungen der Einstieg in das Rauchen bei jungen Menschen vermindert wird und Maßnahmen getroffen werden, die den Ausstieg erleichtern.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Rief