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Josef Rief
CDU
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Frage von Heinrich D. •

Frage an Josef Rief von Heinrich D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Fragen zum Grundgesetz:
- Welchen Stellenwert hat für Sie das GrundGesetz?
- Warum wurde dem Volk die VolksAbstimmung nach der WiederVereiniung weggenommen wie es in der original Präambel verbindlich war?
- Gilt für Sie noch die Verpflichtung zur VolksAbstimmung?
- Wie wollen Sie dafür eintreten/ändern?

Fragen zum BundesVerfassungsGericht:
- Warum werden die Urteile des BundesVerfassungsGerichts bis jetzt nicht vollständig umgesetzt?
z.B. Existenzminimum (bis 31.12.2010)
- Wie wollen Sie das ändern/verbessern?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dubell,
vielen Dank für Ihre Fragen. Das Grundgesetz ist für mich die Basis unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Sie gewährleistet Menschen- und Bürgerrechte und ist in diesen wichtigen Teilen nicht veränderbar. So gewährt sie für die Menschen in Deutschland eine gerechte Teilhabe am Gemeinwesen und an politischen Entscheidungen sowie eine Abwehr gegenüber staatlicher Willkür.
Die Originalpräambel des Grundgesetzes enthielt keine Verpflichtung zur Volksabstimmung. Vermutlich nehmen Sie Bezug auf den letzten Satz der Präambel, der auf eine Wiedervereinigung Bezug nimmt, und da lautet: „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Artikel 23 GG wurde sowohl vom frei gewählten Deutschen Bundestag als auch von der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR so beschlossen und mit dem Einigungsvertrag besiegelt. Damit ist eine freie Selbstbestimmung gegeben. Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVG) beinhalten in der Regel eine Frist zur Umsetzung von Veränderungen bzw. Anpassungen, der die Politik auch nachkommt. Dies ist sowohl bei der Berechnung des Existenzminimums für Kinder so geschehen, als auch bei der Wahlrechtsreform, bei der das BVG einen Ausgleich von Überhangmandaten bei der Bundestagswahl gefordert hat. Erst im Juni 2013 hat der Bundestag die steuerliche Gleichbehandlung für Homo-Ehen beschlossen, wie es in einer BVG-Entscheidung gefordert wurde.
Solange die Entscheidung nicht umgesetzt wurde, ist das betreffende Gesetz nicht mehr anwendbar und jeder Betroffene kann sich bei einer Klage auf die BVG-Entscheidung berufen.
Allerdings bemühen sich Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat den Entscheidungen des BVG möglichst fristgerecht und umfassend nachzukommen, um den jeweiligen Gesetzen mit Anpassungen wieder zur Anwendung zu verhelfen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Rief, MdB

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