Frage an Josef Rief von Heinrich W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Rief!
Ab 2013 soll der ESM "Europäischer Stabilitätsmechanismus" eingerichtet werden. Das Grundkapital sowie die notwendig werdende Aufstockung sind "bedingungslos" und "unwiderruflich" zu leisten (Art. 8 und 9). Der Gouverneursrat allein beschließt die Aufstockung des Grundkapitals, die Mitgliedesländer haften gemeinschaftlich und sind zum Nachschuss automatisch verpflichtet. Sehen Sie in diesen Bedingungen, dass dadurch der Deutsche Bundestag entmündigt wird?
Die Artikel 27, 30 und 31 entheben von jeglichem nationalen Recht, räumen Immunität ein, Befreiung von Steuern, Unverletztlichkeit der Archive, in einem umfassenden Maße. So ist diese Institution vor jeder Gerichtsbarkeit geschützt. Kommt eine Zustimmung im Bundestag zu diesem ESM nicht einem "Ermächtigungsgesetz" gleich in dem der Bundestag auf seine Hoheitsrechte verzichtet?
Der Gouverneursrat wird nicht durch demokratische Wahl legitimiert, vielmehr ernannt (Art. 5), dies gilt auch für das Direktorium (Art. 6). Keine Kontrolle durch das EU-Parlament, keine Gerichtsbarkeit ist hier zuständig. Können Sie ein "Ja" zu diesem Vertrag verantworten?
Mit freundlichen Grüssen
Heinrich Westner
http://consilium.europa.eu/media/1216793/esm%20treaty%20en.pdf
Sehr geehrter Herr Westner,
vielen Dank für Ihre Email, in der Sie die vertraglichen Regelungen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) kritisieren. Der Euro-Rettungsschirm wird selbstverständlich von den nationalen Parlamenten zu ratifizieren sein, was eine vorherige Prüfung durch die Parlamente voraussetzt. Ist dies geschehen, stellt der Vertrag eine bindende Einigung zwischen den Mitgliedstaaten dar und wird in engen Grenzen, ähnlich dem Internationalen Währungsfonds, die Stabilität unserer gemeinsamen Währung schützen und Ländern, die in Schwierigkeiten gekommen sind, unter strengen Auflagen helfen. Wir als exportorientiertes Land und besonders der Kreis Biberach, dessen Wirtschaft einen großen Teil seiner Produkte im Ausland absetzt, profitieren stark von dieser Stabilisierung des Euro.
Die Leistung des Grundkapitals von ca. 80 Milliarden Euro ab 2013 und auch des Gesamtvolumens von 700 Milliarden Euro sind durch die Ratifizierung der Verträge 2012 demokratisch gedeckt und bedürfen keiner weiterer Kontrolle durch das Europäische Parlament. Vielmehr soll der ESM vor politischer Einflussnahme geschützt sein, um eine zielorientierte Arbeit zu leisten.
Die von Ihnen kritisierten Artikel 27, 30 und 31 bezieht sich sowohl auf eine Immunität und Steuerfreiheit der Institution ESM an sich, als auch auf eine Immunität der leitenden Mitarbeiter bei der Ausführung ihrer Arbeit für den ESM. Die Immunität der Personen kann aufgehoben werden (siehe Artikel 30 Abs. 2 -3).
Die Eurostaaten haben mit dem neuen Hilfspaket ihre Handlungsfähigkeit bewiesen und gezeigt, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um den Erhalt der Gemeinschaftswährung sicherzustellen, auf die wir Deutschen als Exportland in höchsten Maße angewiesen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Rief, MdB