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Josef Rief
CDU
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Frage von Dierk A. •

Frage an Josef Rief von Dierk A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Thorand,

danke für Ihre rasche Antwort. Sie schreiben "Neuesten Berichten zufolge wurde festgestellt, dass keine Lebensmittel verteilt werden, deren Haltbarkeitsdaten abgelaufen sind." Von wem stammen diese Berichte? Sind sie irgendwo einsehbar? Warum müssen die Aslybewerber, die eh kaum Geld haben, in Herrn Riefs Wahlkreis für 1,5 Liter Mineralwasser, die es beim Discounter für etwa 20 Cent gibt, 34 Cent zahlen?
Letztlich auf Kosten des Steuerzahlers. Kann der CDU-Landkreis so schlecht mit Geld umgehen oder wie erklärt sich das?
Wieso werden den Asylbewerbern für zwei Tomaten oder eine halbgammelige kleine Zucchini €1,36 berechnet? Wieso bekommen sie dann gelegentlich statt der bestellten tomaten ene kleine Dose Tomatenmark mit 70 Gramm, obwohl lauf Verpflegungsliste eine Tube mit 200 Gramm weniger Punkte kostet als die Frischkost?

Abgesehen davon, wann sich Herr Rief selbst ein Bild machen kann: Wie erklären Sie diesen Sachverhalt? Was beabsichtigt die Landkreisverwaltung in Herrn Riefs Landkreis damit? Und wird das von Herrn Rief gebilligt?

Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Andresen,

Herr Rief hat morgen einen Termin im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und wird dort auch die beschriebene Problematik ansprechen.

Er wird sich vor Ort unangekündigt einen Eindruck verschaffen, um die in
der Vergangenheit erhobenen Vorwürfe zu vermeiden, es werde sich seitens
der Verantwortlichen auf den Besuch eingestellt.

Ebenfalls hat Herr Rief schon mit dem Landratsamt gesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Constanze Thorand

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Andresen,

in Ergänzung zur gestrigen Antwort teilt Herr Rief mit:

Die Regelungen zum Sachleistungsprinzip sind seit 1994 in Kraft und seither von keiner Bundesregierung geändert worden. Auch aufgrund dieses langen Zeitraums ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP festgelegt worden, dass eine Evaluierung erfolgen soll. Entsprechende Überprüfungen finden statt. Vom Sachleistungsprinzip sind bisher nur wenige Ausnahmen zulässig.

Den Asylbewerbern stehen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 48 Monate zu und sie erhalten gegenwärtig monatlich 40 Euro je Erwachsenem und 20 Euro je Kind in bar. Nach den 48 Monaten greifen die Hartz IV-Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Constanze Thorand

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