Frage an Josef Rief von Martin A. bezüglich Verbraucherschutz
Allerhochverehrtester Herr Rief,
entschuldigen Sie, daß ich mit einige Fragen an Sie herantrete, die für mich und viele anderen Bürger sehr interessant und sogar (über-)lebenswichtig sind und von deren Antwort die Entscheidung bei der Bundestagswahl abhängt:
Weshalb haben Sie „Hartz IV“ eingeführt ? Vorallem: Weshalb gibt es keinen gesetzlich durchsetzbaren Anspruch auf die Leistungen (Förderungen) für die Hilfebedürftigen, der gleichberechtigt neben den Forderungen stehen sollte ? Weshalb gibt es keine oder höchstens unrealistische Möglichkeiten für Schadensersatz gegen die ARGEN ?
Weshalb gibt es auch in vielen anderen Gesetzen nur „kann“-Bestimmugen und keine gesetzlich durchsetzbaren RECHTE ?
Weshalb wurde das „Hartz IV“ unter der Herrschaft von CDU und SPD nochmals verschärft ?
In unserem Staat ist es normal und auch im Grundgesetz verankert, daß jemand erst dann für etwas bestraft werden darf, wenn der Betroffene aktiv oder passiv damit einverstanden ist oder dies gerichtlich festgestellt wurde. Immer auch in der Hoffnung auf ein faires Verfahren. Bei Hartz IV-Empfängern gilt dies jedoch nicht. Hier werden diese grundsätzlichen Regeln außer Kraft gesetzt und gerade den hilfebedürftigen Bürgern wird erst mal das Geld einbehalten oder auch ganz gestrichen (Sanktion). Weshalb ? Mit welchem Recht ? Wie ist dies mit dem Grundgesetz vereinbar ?
Mit vorzüglichster Hochachtung
Martin Andreas-Bergmann