Sollte Grundwasser kein Gut der Allgemeinheit sein ? Wieso dürfen Konzerne viele Hektoliter dieser Ressource abpumpen und zeitgleich wird dem Bürger die Entnahme zum bewässern seines Gartens untersag?
Sehr geehrter Herr Oster,
wie stehen Sie und ihre Partei dazu? Unternehmen wie Coca Cola , nestlé uvm pumpen die wichtigste Ressource die es gibt in Unmengen ab und privatisieren ihre Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit. Ich darf meinem Garten beim sterben zu sehen während unser Grundwasser fröhlich geplündert wird. Sollte Wasser nicht als Allgemeingut behandelt werden und auch allein dieser gehören ? Was ist Ihre Position in dieser rasant an Bedeutung gewinnenden Thematik und können Sie diese Begründen?
Vielen Dank!
MfG
Leon M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu diesem wichtigen Thema, der ich mich gern widme. Ich kann Ihre Sorge gut verstehen: Wasser ist als essenzieller Bestandteil des Lebens ein Menschenrecht. Vor allem in ärmeren Teilen der Erde aber leiden Menschen massiv unter der Wasserknappheit. Betroffen sind davon in hohem Maße die Kinder, für die der Zugang zu sauberem Trinkwasser grundlegend für die Entwicklung und das Überleben überhaupt ist. Nicht zuletzt deswegen setzen wir uns als CDU/CSU-Fraktion für eine verstärkte Entwicklungszusammenarbeit mit vielen Ländern der Erde ein, auch um damit Fluchtursachen zu bekämpfen.
Konzerne wie die von Ihnen genannten Unternehmen schöpfen überall auf der Welt Wasser ab, weil staatliche Wasserbehörden die Wasserrechte an diese Privatkonzerne verkaufen. In Deutschland ist Wasser ein Gemeingut, dessen Gebrauch prinzipiell allen offensteht, jedoch einer behördlichen Genehmigung bedarf, wenn die Nutzung über den Gemeingebrauch hinausgeht. Die Entnahmegenehmigungen erfolgen über die zuständigen Wasserbehörden in den Bundesländern und werden dann für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren gewährt. Mit zunehmender Wasserknappheit (in manchen Regionen) geht die Tendenz zu weniger weitreichenden Genehmigungen. In 12 von 16 Bundesländern sind zudem inzwischen Entnahmeentgelte fällig, der sogenannte "Wassercent".
In Rheinland-Pfalz muss eine Entnahme von bis zu 24 Kubikmeter (24 000 Liter) am Tag bei der unteren Wasserbehörde, also Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung, beantragt werden. Geht die Entnahmemenge darüber hinaus, muss die obere Wasserbehörde zustimmen. Generell muss im Umgang mit Wasser ein umsichtiges, nachhaltiges Abwägen stattfinden.
Das Wässern des eigenen Gartens beeinflusst in erster Linie die Kommunale Wasserversorgung. Mit speziellen, kostenaufwendigen Anlagen wird das Trinkwasser für die Bevölkerung aufbereitet. Wichtigste Ressource dafür ist das Grundwasser. Da der Grundwasserspiegel je nach Niederschlagsmenge schwankt, sollte in trockenen Sommern darauf verzichtet werden, den Garten mit Trinkwasser zu sprengen. Die Kommunen rufen dann entsprechend zur Sparsamkeit auf.
Sehr geehrter Herr M., ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten und verbleibe mit den besten Grüßen,
Ihr Josef Oster, MdB