Frage an Josef Maier von Kurt B. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Maier,
wie stehen Sie zu einer Verankerung des Klimaschutzes und des Vorrangs der Erneuerbaren Energien in der Bayerischen Verfassung?
Der Verein "Klimaschutz-Bayerns Zukunft" e.V., entstanden aus den Netzwerken der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solarinitiativen und der Arbeitskreise Energie und Klima der Agenda 21, hat bei Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth und Berater der Regierung in Sachen Umwelt- und Klimaschutz , eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen.
Das Rechtsgutachten von Prof. Kahl können Sie einsehen unter:
http://www.bayerns-zukunft.info
Für Ihre Antwort im Voraus dankend
MfG Kurt Balzarek
18.09.2008
Sehr geehrter Herr Balzarek,
herzlichen Dank für ihre Frage.
Ich habe hier die Grundsätze unseres Wahlprogramms aufgeführt. Die ÖDP bemüht sich seit Jahren, die Energiewende herbeizuführen. Gerade deshalb ist ein Schnitt in der bisherigen Landespolitik notwendig. Dies geht nur mit uns. Die Grünen haben hier leider nichts mehr zu bieten. Die Zeit seit dem Atomausstieg wurde leider vergeudet. Deshalb kommt nun das leidige Thema Atomkraft wieder auf die Tagesordnung. Diese Kurzsichtigkeit wird uns wieder bremsen, wenn die CSU in Bayern so weitermachen kann wie bisher.
Die Zeche zahlen wir ja je schon. In Bayern werden über 80% des Strom- verbrauchs aus Atomstrom gedeckt. Leider zahlen die Bürger Bayerns für diesen laut CSU "sauberen Atomstrom" den höchsten Strompreis in Deutschland. Wir haben derzeit für die vorhandenen Atommeiler nur noch Uran für 40 bis 60 Jahre. Das ist der Fakt.
Der Staat muss hier in erster Linie das Energiesparen belohnen. (1/3 Einsparungspotential) Die Wirtschaft Mus klare gesetzliche Regelungen bekommen und die Effizienz der Energieverbraucher zu steigern. (1/3 Einsparungspotential) Der restliche Energiebedarf kann dann mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden.
Nur mit 100% erneuerbarer Energie kann Versorgungssicherheit erreicht werden.
Unabhängig vom Klimaproblem und der Atomgefahr müssen wir so schnell wie möglich auf effizientere, moderne Anlagen betrieben durch erneuerbare Energien umschalten, weil Öl, Gas, Uran und Kohle in absehbarer Zeit knapp werden. Der Energiepreis wird explodieren und eine Weltwirtschaftskrise auslösen.
Erneuerbare Energien, z.B. aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie ohne lange Transporte sichern langfristig und nachhaltig die Energieversorgung der Region. Das erfolgreiche „Erneuerbare Energien Gesetz“ muss dazu erhalten bleiben, da es die effektivste Maßnahme zur Einführung der erneuerbaren Stromerzeugung darstellt.
Der Freistaat Bayern muss in den kommenden 10 Jahren den Schwerpunkt seiner Investitionstätigkeit auf die energetische Sanierung aller öffentlicher Gebäude legen. Ob Schule, Rathaus, Kindergarten, Polizeidienststelle oder Krankenhaus, Altenheim oder Hochschule – viele öffentliche Gebäude warten auf optimale Wärmedämmung, auf die Erneuerung der Heizungsanlage, auf moderne Umwälzpumpen, auf gesteuerte Wärmerückgewinnung... Solche Investitionen sind sinnvoller als Transrapid, dritte Startbahn und neue Autobahnen.
Alle Elektrogeräte in öffentlichen Einrichtungen (Heizungspumpen, Kühlgeräte, Beleuchtungsanlagen, EDV-Anlagen...) werden spätestens bei der nächsten anstehenden Erneuerung auf den höchsten Stand der Energiespartechnik gebracht.
Das Ziel der Bundesregierung, eine jährliche Verbesserung der Energieeffizienz von 3% zu erreichen, liegt weit unter dem technisch Möglichen. Bayern sollte im öffentlichen Bereich vorbildhaft realisieren, was an Spitzentechnik im Energiesparsektor zur Verfügung steht.Grund Nr. 19
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist bei Neubauten und Renovierung von Altbauten gesetzlich vorzuschreiben und finanziell zu fördern.
Wie im Nachbarland Baden-Württemberg muss auch in Bayern die Baugesetzgebung zeitgemäß gestaltet werden: Bei Neubauten und bei der Erneuerung von Heizungsanlagen in Altbauten ist die Nutzung erneuerbarer Energien zwingend vorzuschreiben. Zeitlich befristet müssen Anreize gegeben werden, Gebäude zu 100% mit der nötigen Raumheizung und Brauchwasser aus erneuerbarer Energie zu versorgen.
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist bei Neubauten und Renovierung von Altbauten gesetzlich vorzuschreiben und finanziell zu fördern.
Wie im Nachbarland Baden-Württemberg muss auch in Bayern die Baugesetzgebung
zeitgemäß gestaltet werden: Bei Neubauten und bei der Erneuerung von
Heizungsanlagen in Altbauten ist die Nutzung erneuerbarer Energien zwingend
vorzuschreiben. Zeitlich befristet müssen Anreize gegeben werden, Gebäude zu
100% mit d er nätigen Raumheizung und Brauchwasser aus erneuerbarer Energie
zu versorgen.
Bayern muss sein Windkraftdefizit abbauen
Die Windkraft wurde in Bayern vernachlässigt. Wir wollen in allen geeigneten Regionen Vorrangstandorte ausweisen, an denen Investoren Windkraftanlagen errichten können. Durch Vorranggebiete wird der Landschaftsschutz gewährleistet und diese unverzichtbare, saubere Energie dennoch ermöglicht. Sollten in den nächsten Jahrzehnten bessere Formen der Energieerzeugung gefunden werden, lassen sich Windräder rückstandsfrei und problemlos abbauen; dies gilt für Atomkraft und die Verbrennungsanlagen fossiler Energieträger nicht. Das Landesentwicklungsprogramm ist entsprechend zu ändern und zu ergänzen.
Alle staatlichen Einrichtungen sollen bis spätestens Ende 2009 ausschließlich Strom aus regenerativen Quellen beziehen. Es sind die regenerativen Energiequellen nicht nur zu fördern, sondern deren Angebot ist auch zu nutzen. Der Staat hat auch hier eine Vorbildfunktion.
Umgang mit Trinkwasser soll sparsam und sinnvoll sein.
Trinkwasser ist ein begrenztes Gut. Auch in Bayern sollte damit sorgsam umgegangen werden, da die Grundwasser-Reservoirs teilweise sehr stark beansprucht werden. Kommunen werden deshalb angehalten, eine nachhaltige Versorgung mit Trinkwasser zu erhalten und für den Bürger ein eigenes häusliches Nichttrinkwasser-System für WC-Spülung oder Waschmaschine zu fördern und die Wasser-Entsorgung darauf abzustellen.
Eine einfache Möglichkeit stellt die Nutzung von Regenwasser dar, das in Zisternen gesammelt und der Toilettenspülung zugeleitet wird. Auf Grund der Rückhaltevolumen der privaten Speicher wirkt diese Maßnahme zusätzlich als Hochwasserschutz und ist deshalb zu fördern. Die Kommune hat die Bauherren entsprechend zu beraten und durch die Preisgestaltung bei der Wasserver- und entsorgung für die finanzielle Attraktivität dieser Maßnahmen zu sorgen.
Josef Maier jun.