Frage an Josef Göppel von Gaby K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Göppel,
ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Gemeinde nur Wohneigentümer in der betroffenen Straße zur Beteiligung an den Straßenausbaukosten heranzieht oder gäbe es auch andere Möglichkeiten der Finanzierung? Wir haben uns vor 13 Jahren entschieden, kein neues Haus zu bauen sondern ein altes Haus zu kaufen und seitdem schon einiges an Geld und Arbeit in dieses Haus gesteckt. Es trägt nun sicher zu einem schöneren Stadtbild bei. Und nun müssen wir einen sehr großen Rechnungsbetrag innerhalb relativ kurzer Zeit für den Straßenausbau bezahlen. Das bringt uns als fünfköpfige Familie an gewaltige finanzielle Grenzen. Warum müssen sich nur Wohneigentümer an so etwas beteiligen, obwohl alle die Straßen nutzen? (Viele sicher sogar viel mehr als wir, weil wir so viel wie möglich mit dem Fahrrad erledigen) Warum können die Kosten für den Straßenausbau nicht gleichmäßig auf alle Einwohner verteilt werden, dann würde es niemanden auf einmal so hart treffen? Darf es sein, dass an dem Infoabend, zu dem alle Wohneigentümer der Straße eingeladen wurden, schon alles fertig geplant ist und am selben Abend noch abgestimmt wird? Somit hatte man keinerlei Bedenkzeit und auch keine Möglichkeit, sich mit den anderen Betroffenen zu besprechen.
Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen
Mit freundlichen Grüßen
Gaby Karzauninkat
Sehr geehrte Frau Karzauninkat,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. März 2013.
Sie haben richtig vermutet, alle Eigentümer entlang einer Straße müssen an den Straßenbaukosten beteiligt werden. Es wäre theoretisch denkbar, dass das zugrunde liegende Gesetz geändert würde. jedoch gibt es im Bayerischen Landtag keine Mehrheit dafür. Es wurde auch in der Vergangenheit von keiner Partei dazu ein Antrag eingereicht.
Die Stadt Wassertrüdingen ist bei den Beteiligungen der Straßenbaukosten bei reinen Anliegerstraßen sehr bürgerfreundlich. Bayernweit legen die Gemeinden im Durschnitt 80 Prozent der Baukosten auf die Anlieger um, sodass die Gemeinde nur 20 Prozent zu tragen hat. Die Stadt Wassertrüdingen hingegen übernimmt 40 Prozent der gesamten Baukosten selbst. Das ist der politische Wille des Stadtrates, um die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter zu belasten.
Anlieger, die in den letzten Jahren viel Geld und vor allem Arbeit, Zeit und Engagement in die Renovierung eines Hauses gesteckt haben, hatten keinen großen Spielraum, sich auf eine Mitfinanzierung der Straßensanierung vorzubereiten. In solchen Fällen bietet die Stadt eine Ratenzahlung an. Den zuständigen Ansprechpartner finden Sie im Rathaus.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Göppel