Frage an Jörg Schindel von Petra W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Herr Schindel,
ich habe eine Frage zur Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier der Vierte Abschnitt,
Artikel 24, 25 26 und 27.
In Artikel 24 heißt es: Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.
Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn.
Artikel 25
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhen anerkannt und gesetzlich geschützt.
Artikel 26
Entsprechend der gemeinsamen Verantwortung und Leistung der Unternehmer und Arbeitnehmer für die Wirtschaft wird das Recht der Arbeitnehmer auf gleichberechtigte Mitbestimmung bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung anerkannt und gewährleistet.
Artikel 27
Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.
Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten.
Meine Frage an Sie Herr Schindel - warum wird seitens der Regierung nichts davon umgesetzt, was in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen für die arbeitende Bevölkerung verankert ist?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Weber
Sehr geehrte Frau Weber,
wir haben zur Zeit eine rot-grüne Regierung in Nordrhein-Westfalen, die fast zwei Jahre lang von der Partei "Die Linke" toleriert worden ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Landesregierung die Verfassungsartikel 24 bis 27 nicht umsetzt und Sie die Gründe dafür wissen wollen, dann würde ich Ihnen gern empfehlen, sich zunächst einmal an SPD und Grüne als Regierungsparteien bzw. an die Linke als Regierungs-Tolerierungs-Partei zu wenden.
Mit freundlichem Gruß
Jörg Schindel