Frage an Jonas Weber von Uwe R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wie sehen Sie die Fairness beim aktuellen Halb lockdown zwischen dem Schließen von pedagogisch wichtigen und bildungsrelevanten Musikschulen und deren Arbeit mit Kindern und Jugendlichen UND der nahezu uneingeschränkten Arbeitswelt von hunderten anderen Berufen? Musikschulen haben keine nachweisliche Ansteckungsgefahr. Sie machen Einzeltermine und können diese jederzeit nachverfolgen da sie angemeldet sind! Die Räume sind gross und Hygiene Konzepte machen den Unterricht sehr sicher! Tausenden von Musikern wird die Existenz immer mehr entzogen durch eine willkürlich scheinende Schließung ! Bitte helfen Sie uns und unseren Familien zu überleben!
Sehr geehrter Herr Reitenauer,
Ihre Sorgen kann ich gut verstehen. Die Verordnungen aus dem Kultusministerium kann auch ich nicht immer nachvollziehen. Zudem werden sie den Verantwortlichen sehr spät zugestellt, so dass eine Einstellung auf neue Regelungen in kürzester Zeit zu organisieren sind, was die Schulen vor große Herausforderungen stellt.
Den Musikschulen ist nun bei bestimmten Voraussetzungen im jeweiligen Landkreis Unterricht erlaubt.
Hier ein Auszug aus der Verordnung:
Ab 8. März ist Einzelunterricht und Kleingruppenunterricht in Präsenz eingeschränkt unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Gemäß § 1d Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der ab 8. März 2021 gültigen Fassung (in Kraft bis 28. März 2021) ist den Musikschulen der Präsenzunterricht untersagt. Zugleich wurden in § 20 Abs. 3 Ausnahmen von diesem generellen Verbot des Präsenzunterrichts festgelegt. Bei einer konstante 7-Tage-Inzidenz von unter 50 an den letzten fünf Tagen in dem Landkreis / der kreisfreien Stadt, in dem sich der Sitz (oder der Unterrichtsort) der Musikschule befindet, ist ab dem darauf folgenden Tag außer in den Fächern Ballett und Tanz in allen Unterrichtsfächern der Einzelunterricht in Präsenzform und der Unterricht in Kleingruppen mit bis zu fünf Kindern und Jugendlichen, die nicht älter als 14 Jahre sind, (zzgl. der Lehrkraft) gestattet. Der Unterricht in Ballett und Tanz ist weiterhin untersagt.
Ich hoffe, dass dies eine Öffnungsperspektive für Sie und Ihre Gitarrenschule darstellen kann.
Die Voraussetzung des Inzidenz-Wertes <50 im Landkreis bedeutet jedoch, dass wir beim Impfen und Testen schneller und effizienter werden müssen. Hier machen wir als SPD-Landtagsfraktion der Landesregierung auch immer wieder Druck.
Gerne können Sie mir auch persönlich Ihr Hygienekonzept vorstellen und ich werde schauen, was ich für Sie tun kann.
Kontaktaufnahme am besten über Mail an mich direkt jonas.weber@spd.landtag-bw.de oder telefonisch 07222 787 499.
Beste Grüße nach Bietigheim
Jonas Weber MdL