Frage von Friedhelm S. • 22.02.2021
Antwort von Jonas Preusch WIR2020 • 22.02.2021
(...) Die Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten auf Grund von Verstößen gegen die Corona-Verordnung, sehen WiR als unrechtmäßig und inakzeptabel an. (...)
(...) Die Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten auf Grund von Verstößen gegen die Corona-Verordnung, sehen WiR als unrechtmäßig und inakzeptabel an. (...)