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Jonas Geissler
CSU
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Frage von Freyja M. •

Werden Sie sich für mehr und strengere Vorgaben im neuen Tierschutzgesetz einsetzen, als es die aktuelle Kabinettfassung vorsieht?

Was tun Sie, damit Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU verboten werden?

Was tun Sie, damit Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, verboten werden? Wussten Sie, dass Kastrationen an jungen Schaf- und Ziegenlämmern sogar ohne Betäubung erlaubt bleiben sollen?

Was tun Sie, damit jegliche Form der Anbindehaltung – auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln – verboten wird?

Was tun Sie, damit exotische Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien nicht mehr privat als „Haustiere“ gehalten werden dürfen?

Was tun Sie, damit alle Wildtierarten im Zirkus verboten werden? Also auch Zebras, Kängurus und Reptilien – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch!

Was tun Sie, damit über Online-Plattformen keine Welpen und andere Tiere mehr verkauft werden dürfen? Die Tierheime sind voll.

Was tun Sie, damit Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich sofort verboten werden?

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Antwort von
CSU

(1) Unser bisheriger Eindruck ist, dass eine Novellierung des Tierschutzgesetzes in der vorliegenden Form wenig zielführend und unverhältnismäßig ist. Für die Unionsfraktion steht fest, dass wir eine Politik, die sich dermaßen gegen die in ihrer großen Masse verantwortungsvollen Tierhalterinnen und Tierhalter richtet, nicht akzeptieren.

(2) Unser Ziel ist, dass möglichst wenig und kurze Tiertransporte stattfinden. Wir arbeiten darauf hin, dass vor allem Fleisch statt lebender Tiere und Zuchtmaterial statt Zuchtvieh transportiert wird. Gleichzeitig brauchen wir wirkungsvollere Verbesserungen beim Transport von Tieren. Das gilt in besonderer Weise für lange Fahrten in Nicht-EU-Länder, die vor allem Zuchtrinder betreffen. Sie müssen effektiv vor überlangen Transportzeiten, Kälte- und Hitzestress, Verletzungen und Leiden geschützt sein. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission dazu nun einen Vorschlag vorgelegt hat, der bessere Transportbedingungen als auch effektivere, z. T. digitale Kontrollen und Fahrzeugortungen selbst in Drittstaaten vorsieht. Wir werden im parlamentarischen Verfahren intensiv prüfen, ob und wie wirksam und praxistauglich die Maßnahmen sind.

(3) Für CDU und CSU ist klar, dass Tiere nicht so gezüchtet werden dürfen, dass mit den Merkmalsausprägungen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.

(4) CDU und CSU setzen sich für die Verbesserung der Tierhaltung in ganz Europa ein. Dazu gehört, dass die Tiere sich möglichst frei bewegen können. In Deutschland ist noch unter der CDU/CSU-geführten Bundesregierung der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung beschlossen worden. Sauen dürfen nach einer Übergangsfrist nur noch in Gruppen gehalten werden und lediglich nach dem Abferkeln zum Schutz der Jungtiere wenige Tage im Kastenstand bleiben.
Ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Kühen sehen wir nicht als notwendig an, da Anbindehaltung ein Auslaufmodell ist. Neue Milchviehställe werden immer als Laufställe gebaut. Wir halten ein Verbot auch nicht für sinnvoll, da hiervon insbesondere kleinstrukturierte Milchviehbetriebe negativ betroffen wären, die einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt der Artenvielfalt und der Kulturlandschaft leisten und wertvoll für die Strukturen im ländlichen Raum sind. Unsere Politik ist, diese kleinen und mittleren Familienbetriebe auf ihrem Weg in zukunftsfähigere Haltungsformen zu unterstützen, statt sie zur Betriebsaufgabe zu zwingen.

(5) Tierschutzprobleme können sowohl bei der Haltung von verbreiteten wie auch von seltenen oder exotischen Tieren auftreten - entscheidend ist die Kenntnis der Tierhalter. Deshalb können auch andere Maßnahmen, wie Sachkundenachweise, deutliche Verbesserungen bringen.

(6) Eine Positivliste führt nicht automatisch zu mehr Tierwohl und ist mit komplexen fachlichen und rechtlichen Fragen verbunden. Für jede nicht auf der Liste aufgeführte Tierart müsste die Erforderlichkeit des Verbots belegt werden. Die wissenschaftlichen Daten dazu sind kaum valide zu erheben. Hinzu kommen die unterschiedlichen Situationen in den Mitgliedstaaten der EU. Die Meinungen der Mitgliedstaaten gehen auseinander.

(7) Illegaler Tierhandel ist ein Verbrechen gegen den Tierschutz und muss bekämpft werden, egal ob er über das Internet oder anders stattfindet (Stichwort Kofferraumwelpen). Die EU-Kommission hat auf Initiative von CDU und CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament den Vorschlag zum Schutz von Heimtieren vorgelegt, der die Probleme gezielt angeht. Der Vorschlag sieht präzise Regeln für die Aufzucht und den Transport von Heimtieren, insbesondere von Katzen und Hunden, vor. Alle aus Drittländern eingeführten Heimtiere sollen denselben Tierschutzstandards wie in der EU gezüchtete unterliegen. Hunde und Katzen sollen gechipt und registriert werden. Wir befürworten auch strenge Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, automatisierte Kontrollen des Online-Handels und härtere Strafen im Kampf gegen den illegalen Handel. Uns war auch wichtig, dass der Tierhandel in den Digital-Service-Act der EU aufgenommen wurde. Insbesondere große Plattformen sind nun verpflichtet, illegalen Tierhandel aufzuspüren, Angebote zu löschen und zu melden.

(8) Für CDU und CSU ist klar, dass Tiere nicht so gezüchtet werden dürfen, dass mit den Merkmalsausprägungen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Wir begrüßen, dass der EU-Verordnungsvorschlag einheitliche Tierschutzstandards innerhalb der Europäischen Union zur Verhinderung der Zucht kranker Hunde und Katzen (Qualzucht) zum Ziel hat. So sollen Inzucht verboten und negative Auswirkungen bestimmter Merkmale, insbes. brachyzephale, auf das Wohlergehen der Tiere durch die Selektions- bzw. Zuchtprogramme auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Diese Vorschläge werden wir bei den Beratungen des Verordnungsvorschlags intensiv prüfen. Unsere EU-Politiker werden dabei die Expertise der Verbände einbeziehen.

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