Frage an Jonas Ahlgrimm von Erna S. bezüglich Verbraucherschutz
sehr geehrter herr ahlgrimm,
sie schreiben in den antworten zum kandidatencheck auf spiegel online, neben vielen interessanten thesen, eine zur internetsperre. hier führen sie die sperren im zuge der kinderpornographie-debatte als positives beispiel der internetsperren an, solange sie nur darauf begrenzt bleiben würen.
die partei die linke hat lt. u.a. website folgende position:
"Filtermaßnahmen im Internet betrachten wir grundsätzlich als Zensurmaßnahmen und lehnen diese ab. Sie beeinträchtigen unzulässig das Recht auf freien Informationszugang und freie Meinungsäußerung. Unser Ziel ist es, die offene Technologie des Netzes zu bewahren und so sein Innovations- und Entwicklungspotential zu fördern.
DIE LINKE setzt sich gegen Sperrung von Internetseiten an Stelle der Bekämpfung von kriminellen Handlungen ein."
vielleicht könnten sie vor dem hintergrund ihre argumentation und den angeblichen nutzen nocheinmal ausführlicher darlegen?
mit solidarischen grüßen,
erna
Sehr geehrte Frau Schaeuble,
die Position meiner Partei ist mir bekannt. Als Direktkandidat habe ich meine persönliche Auffassung dargelegt und diese vieleicht nicht deutlich genug abgegrenzt.
Ich halte den Gedanken, dass kinderpronografische Seiten nicht gesperrt werden, für unerträglich. Ich bin jedoch auch dagegen, dass es aufgrund des Themas Kinderpornografie Salonfähig wird, Internetseiten zu zensieren, was schnell auch auf politische Webseiten übergreifen kann.
Ich habe keine Musterlösung parat, denke aber, dass es möglich sein muss, Kinderpornografie auch im Internet zu bekämpfen ohne im selben Atemzug dem BKA (oder anderen Instanzen) die Erlaubnis zu geben, Webseiten generell aufgrund des Verdachts krimineller Handlungen zu sperren.
Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Ahlgrimm