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Johannes Singhammer
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Frage von Frank B. •

Frage an Johannes Singhammer von Frank B. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Singhammer,

mit großem Interesse habe ich gelesen, dass Sie sich dem Drängen Ihrer Kollegion Falk nach einer baldigen Umsetzung des Internet Access Blockings zur Verhinderung von Zugriffen auf kinderpornographische Seiten angeschlossen haben. Daher habe ich nun folgende Fragen:

1) Ist es korrekt, dass Frau von der Leyen "access blocking" ausschließlich dazu nutzen möchte, dem Anklicken von kinderpornographischen Seiten ein Ende zu setzen?
2) Ist es richtig, dass "access blocking" zuverlässig gegen die Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten hilft?
3) Stimmt es, dass ein "access blocking" digitaler Inhalte die Erstellung und Verbreitung von Kinderpornographie vereitelt?
4) Warum wird für das Vorhaben "Internet Access Blocking" kein eigenes Gesetz geschaffen, das die Rechtssicherheit der Provider ebenso sicher stellt wie die Zweckbindung des Blockings ausschließlich auf Seiten mit kinderpronographischen Inhalten?

Ich freue mich auf Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Brennecke

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Brennecke,

hinsichtlich Ihrer E-Mail vom 17. Februar 2009 mit Hinweisen zu geplanten Internetsperren von kinderpornografischen Seiten möchte ich kurz wie folgt ausführen:
Ich halte das Vorhaben für sehr wichtig, trotz allen berechtigten Diskussionen über die technische Umsetzung und Wirksamkeit. Meines Erachtens ist dieses Stoppschild nicht nur ein Zeichen der Ächtung – immerhin dulden weltweit die Hälfte aller Länder Kinderpornographie -, sondern auch ein Signal dafür, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Auch wenn ständig neue Trampelpfade im Unterholz des Internets entstehen, kann der Gesetzgeber nicht einfach wegsehen mit dem Hinweis, beim Verschließen bekannter Wege sei die Möglichkeit von Umwegen nicht auszuschließen.
Ich bitte weiter zu bedenken, dass das access-blocking nicht die einzige von Bundesministerin von der Leyen vorgeschlagene Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderpornographie ist. Die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt ist Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. Sie soll die Ermittlung der Täter und das Schließen dieser Seiten nicht ersetzen, sondern die Arbeit des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter wirksam ergänzen.
Nach alledem bitte ich um Verständnis, wenn die Politik alles Notwendige tut, um den Kinderschutz zu gewährleisten. Ich meine, dass dabei jedenfalls in Freiheitsrechte nicht unzulässig eingegriffen wird.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Johannes Singhammer MdB