Frage an Johannes Singhammer von Thomas B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Singhammer,
nachdem ich dieses Jahr erneut geheiratet habe und ein mittlerweile 2 1/2-monatiges Baby zur Welt kam, entstand ein Disput mit der gesetzlichen KV Knappschaft. Dort ist meine Ehefrau freiwillig versichert und man teilte mir nun per Telefon mit daß meine neugeborene Tochter nicht in der Familienversicherung aufgenommen würde, da ich zuviel verdiene und ja privatversichert sei. Die Tochter müsse in die Privatversicherung !! Tatsächlich ist es möglich daß ich dieses Jahr (als Freiberufler) über die bestehende Einkommensgrenze gelange, was das Ergebnis von harter Arbeit war. Gleichzeitig aber bezahle ich kräftig und über dem ´Muß´ Kindesunterhalt für meine beiden Kinder aus erster Ehe.
MEINE FRAGE IST: warum wird man in voller Höhe der Gesamteinkünfte zur Familienversicherung eingestuft, obwohl man gleichzeitig hohe Unterhaltszahlungen für zwei Kinder aus erster Ehe leistet ? Warum ist der Kindesunterhalt nicht abzuziehen, der nur der sozialen Absicherung der Familie dient, und mein REALES verfügbares Einkommen deutlich mindert ? Gleichzeitig sind aber Werbekostenpauschalen und Freibeträge bei Einkünften aus Kapitalvermögen (-zinsen) laut den Bestimmungen abzuziehen !! Was ist daran denn sozial !?
Hier wird m.E. ein pflichtbewusster Vater finanziell dramatisch schlechter gestellt als ein vergleichbarer Mann der keine Kinder durch sein Einkommen versorgt und deren Ausbildung finanziert. M.E. darf die Einstufung eines Einkommens nicht ohne die Berücksichtigung einer wahrgenommenen sozialen Verpflichtung erfolgen.
Ich bitte um eine baldige Antwort und bedanke mich im Voraus.
Th. Bakels
Sehr geehrter Herr Bakels,
für Ihre E-Mail über abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen. Für die verspätete Antwort bitte ich um Nachsicht, da dies aufgrund einer Vielzahl von Anliegen zeitlich nicht früher abgearbeitet werden konnte. Zunächst möchte ich Ihnen meine guten Wünsche übermitteln, dass Sie sich für ein Leben in einer Familie mit einem kleinen Kind entschieden haben.
Aber auch die finanziellen Anliegen von größeren Kindern aus der ersten Ehe müssen entsprechend des geltenden Unterhaltsrechts berücksichtigt werden. Die Bestimmungen des Unterhaltsrechts sind zum 1.1.2008 geändert worden mit dem Ziel einer Stärkung der Rechte von Kindern - und zwar von allen Kindern. Im zweiten Rang stehen die Mütter, die Kinder betreuen. Ein weiteres Ziel war die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung; damit sollen Geschiedene eine zweite Chance haben, eine weitere Familie zu gründen und auch zu finanzieren. Im Ergebnis sollen die Unterhaltspflichtigen nicht zu stark belastet werden, damit die finanzielle Basis der Zweitfamilie gesichert ist.
Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu den Voraussetzungen und Einkommensgrenzen einer Familienversicherung für Ihr Kind rege ich an, ein Gespräch mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger zu führen, der Ihnen die Einzelheiten zu den rechtlichen Voraussetzungen erläutern wird.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass unsere Familienpolitik zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, die auch Ihrer Familie zugute kommen werden. Zu nennen ist der laufende Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, ebenso wie die erfolgreiche Einführung des Elterngeldes sowie des künftigen Betreuungsgeldes. Ein aktuelles Zeichen der Anerkennung für Familien ist der im Rahmen des Konjunkturpaketes II vereinbarte Kinderbonus in Höhe von 100 Euro. Wir haben im Familienausschuss des Deutschen Bundestages eindringlich dafür geworben, dass auf die Verrechnung des einmaligen Betrages bei der Einkommensteuer, was insbsondere Familien der Mittelschicht betreffen würde, verzichtet wird, damit alle Familien von dem Bonus profitieren. Leider hat der Koalitionspartner dies abgelehnt.
Die Folge ist, dass nunmehr eine Anrechnung stattfinden wird, was ich für falsch halte.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Johannes Singhammer MdB