Frage an Johannes Singhammer von Juergen G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Singhammer
Könnten Sie sich vorstellen, eine Initative auf Bundesebene / Landesebene zu tragen deren Ziel es ist, das (psychologische, aber auch psychatrische ) Gutachtenerstellungen nur dann nach JVEG §9 entschädigt werden, wenn zweifelsfrei nach fundamentalen wissenschaftlichen Methoden verfahren wurde?
Die Grundbedürfnisse einer wissenschaftlichen Leistung dürften in allen Disziplinen gleich sein (These/Antithese, Dauer/Uhrzeit, Quellenverzeichnis, valide, reliable... Testverfahren)
Da jederzeit über den Weg der Erinnerung zu begehren, bleibt das bestellende Organ frei von Beinflussung, jedoch gewinnt das erstellte Papier möglicherweise ungeahnte Qualitäten.
Sie entnehmen der Fragestellung sicher, dass der Verfasser die Meinung vertritt, dass eine Unabhängigkeit eines als sachverständigen bestellten Zeugen nicht zwingend eine entsprechende wissenschaftliche Leistung garantiert und mit wirtschaftlicher Abhängigkeit (Abtretung der Entschädigung an Sachverständigenorganisationen ohne Rechtsform) einhergeht.
Mit freundlichen Grüssen
Juergen Goerg
Sehr geehrter Herr Goerg,
Herr Bundestagsabgeordneter Johannes Singhammer dankt Ihnen für Ihre Zuschrift.
Aufgrund der sehr komplexen Problematik und Ihrer besonderen Fragestellung (insbesondere Absatz 3), die mehrere Verständnis-Nachfragen nötig macht, bitten wir Sie, sich direkt mit Herrn Bundestagsabgeordneten Johannes Singhammer ( johannes.singhammer@bundestag.de ) in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Klaus Hackenschmied
Büroleiter