Frage an Johannes Singhammer von Mirko H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Singhammer,
vielen Dank für die persönliche Beantwortung (vom 17.06.08) der Frage von Herrn Klaus Brand zum Thema Überleitungsvertrag. Ihre erfrischend klare Antwort löst bei mir zwei weitere Fragen aus, die ich Ihnen gern stellen möchte:
1. Warum ist ausgerechnet dieser oben zitierte Artikel 2 Absatz 1 des Überleitungsvertrages von der Ausserkraftsetzung desselben ausdrücklich ausgenommen worden und somit weiterhin rechtskräftig? Wer wollte das so und warum?
2. Welche Rechtsfolgen in Bezug auf die Souveränität der BRD, also die tatsächliche Beendigung des Besatzerrechts, entstehen Ihrer Meinung nach durch das Gewicht Ihrer Antwort auf "diese sehr spezielle Rechtsfrage". Direkt gefragt: Was ist die Souveränität, die großflächig in den "2+4-Verträgen" postuliert wird, wirklich wert, wenn dieser kleine Absatz die Besatzerrechte sozusagen "durch die Hintertür" wiederherstellt, die zuvor ausdrücklich aufgegeben schienen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meine Fragen auch wieder persönlich beantworten könnten, auch wenn dies durch Recherche und Urlaubszeit vielleicht mit einer gewissen Wartezeit verbunden wäre.
Mit freundlichen Grüßen,
Mirko Heinke
Sehr geehrter Herr Heinke,
Herr Bundestagsabgeordneter Johannes Singhammer dankt Ihnen für Ihre Nachfrage. In der Sache selbst hat er Herrn Klaus Brand am 17.06.2008 bereits inhaltlich geantwortet.
Bei Ihren weiteren sehr speziellen Fachfragen sollten Sie sich bitte direkt an das Bundesministerium des Innern wenden. Wenn Sie Herrn Bundestagsabgeordneten Johannes Singhammer direkt anschreiben (Johannes Singhammer, MdB, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin) würde er Ihre Anfrage auch direkt weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Klaus Hackenschmied
Büroleiter