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Johannes Singhammer
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Frage von Henning E. •

Frage an Johannes Singhammer von Henning E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Singhammer,

die UN-Konvention gegen Korruption ist seit Dezember 2005 in Kraft und wurde von 140 Nationen, darunter auch Deutschland, unterzeichnet. Über100 Nationen haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter wichtige EU-Länder wie Frankreich, Großbritannien, Spanien oder Polen, aber auch Schweden, die USA und Kanada. Deutschland fehlt, weil es seit der Unterzeichnung der Konvention im Dezember 2003 noch nicht gelungen ist, § 108e des StGB zu novellieren, der die Abgeordnetenbestechung unzureichend regelt.

Teilen Sie meine Auffassung, dass § 108e StGB wie folgt zu novellieren ist?
1. Die Bestechung von Abgeordneten ist strafbar bei allen Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Mandatspflichten, die als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten Vorteil vorgenommen oder unterlassen werden.
2. Dies gilt auch für Vorteile, die nach einer Handlung gewährt oder angenommen werden (sogenannte „Dankeschön“-Spenden).
3.Materielle und immaterielle Versprechen sowie Vorteile für sich oder Dritte
sollten auch erfasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Erbe

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Erbe,

für Ihre Frage vom 11.06.2008 danke ich Ihnen.

Das Ziel ist richtig und wichtig. Die konkret vorgeschlagene Formulierung halte ich jedoch für ungeeignet, weil viele Zweifelsfragen neu aufgeworfen werden. Mögliche andere Formulierungen halte ich für denkbar.

Entscheidend ist jedoch die Ehrlichkeit der Abgeordneten, die kein Gesetz verordnen kann, sondern nur der Wähler kann durch eine richtige Wahl dafür sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer