Frage an Johannes Singhammer von Heike W. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Singhammer,
zur Unterhaltsreform:
Familienvater, zwei Kinder, geht kurze Affäre mit lediger Angestellter ein. Familienverhältnisse bekannt, keine Scheidungsabsichten. Ein Kind entsteht aus Affäre. Ledige Mutter ist der Ehefrau nach neuem Gesetz ranggleich und soll keine finanziellen Nachteile durch das Kind haben. Sie soll Betreuungsunterhalt vom Kindsvater bekommen, den er aber nur zahlen kann, wenn er seine bestehende Familie finanziell sehr einschränkt. Die ledige Mutter hat nun im ersten Jahr durch Elterngeld, Erziehungsgeld, Betreuungsunterhalt, Kindergeld und Kindesunterhalt rd. 700 Euro mehr zur Verfügung als als vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterin ohne Kind! Die Familie des Mannes muss aber auf rd. 1050 Euro verzichten. Kindesunterhalt an nicht eheliches Kind schmälert die Familienkasse um rd. 300 Euro pro Monat, Betreuungsunterhalt um weitere rd. 750 Euro. Für den Kindsvater wird der Selbstbehalt angesetzt, die verheiratete Mutter erhält weniger Familienunterhalt, damit die ledige Mutter ihre Ansprüche voll erfüllt sieht. Die ehelichen Kinder werden um zwei Stufen der Düsseldorfer Tabelle herab gestuft, da zwei weitere Unterhaltsempfänger zu Buche schlagen. Die finanziellen Einbußen liegen also ausschließlich auf der Seite der Familie, die ledige Mutter hat keinerlei Einbußen. Sie kann jetzt sogar deutliche Rücklagen bilden! Ist das gerecht? Die Ehefrau büßt Lebensstellung für eine fremde Frau und ein fremdes Kind ein, der ledigen Mutter wird eine Minderung der Lebensstellung aber nicht zugemutet?
Wer ist Erst- und wer Zweitfamilie?
Warum schreibt man einer ledigen Frau, die eine Affäre mit einem verheirateten Mann hat, keine Eigenverantwortung zu und mutet ihr nicht auch einige Einbußen zu? Wer eine Affäre eingeht mit einem gebundenen Partner sollte wissen, dass keine gegenseitige "Rundumabsicherung" möglich ist. Die ledige Mutter muss u. U. nicht einmal ihr Vermögen einsetzen, um Nachteile auszugleichen, der Kindsvater muss! Warum?
Sehr geehrte Frau Walter,
Herr Bundestagsabgeordneter Johannes Singhammer dankt Ihnen für Ihr e-Mail-Schreiben. Wenn Sie sich bitte direkt an Herrn MdB Singhammer (johannes.singhammer@bundestag.de oder MdB Johannes Singhammer, Platz der Republik 1, 11011 Berlin) wenden, werden Sie eine persönliche Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Klaus Hackenschmied
Büroleiter