Frage an Johannes Singhammer von Martin F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Herr MdB Singhammer,
ich möchte Sie höflich anfragen als Mitglied im Rechtsauschuß in Sachen Reformvorhaben "Unterhaltsänderungsgesetz" Meines Wissens hat die CDU/CSU nach dem überraschenden Urteil des BverfG vom Mai 2007 sich noch einmal Gedenkzeit erbeten, um den bisherigen "Kauder/Zypries/Struck-Kompromiss" noch einmal durch einen unahängigen Experten überprüfen zu lassen. Ist die parlamentarische Sommerpause genutzt worden, um das für notwendig erachtete Gutachten zwischenzeitlich anzufordern?
Falls ja,liegt das Gutachten inzwischen vor bzw. welche Frist haben Sie für die Erstellung gesetzt? Wie würde der Zeitplan der parlamentarischen Bearbeitung aussehen? Millionen Menschen warten inständig darauf, daß das alte nunmehr 30-jährige Recht aktualisiert wird; denn so wichtig Maßnahmen wie mehr KiTas und Betreungsgeld zur Erhöhung der Kinderzahl auch sein mögen, so ist der bisher vorliegende Entwurf des Unterhaltsänderungsgesetzes ein wichtiger beitrag, den Mut zum Kind in Deutschland zu erhöhen. Viele Zweitehen können zu Recht das finanzielle Risko von Kindern nicht eingehen
Für Ihre bemühungen vielen Dank im voraus.
MfG
martin falk
Sehr geehrter Herr Falk,
Herr Bundestagsabgeordneter Johannes Singhammer dankt Ihnen für Ihr E-Mail-Schreiben vom 14.09.2007.
Wenn Sie sich direkt an Herrn MdB Singhammer ( johannes.singhammer@bundestag.de oder Johannes Singhammer, MdB, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin ) wenden, werden Sie eine persönliche Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Klaus Hackenschmied
Büroleiter