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Johannes Singhammer
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Frage von Robert S. •

Frage an Johannes Singhammer von Robert S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Singhammer,

auch auf Ihrer Emailadresse, die hier groß angekündigt wird, habe ich bisher keine Antwort erhalten. Warum trauen Sie sich nicht zu sagen, warum sie gegen die Reform des Unterhaltsrechtes sind? Hier geht es vor allem um die angebliche Sicherung einer Ex-Frau bzw. Kindesmutter nach langjähriger Ehe. Was wollen Sie unternehmen, wenn es gerade diese Ex-Frau bzw. Kindesmutter ist, die die langjährige Ehe löst. Hier haben Väter keine Chance. Ich, Von Geburt an schwerbehindert bin deswegen inzwischen schwerstbehindert. Die Antworten aus dem Bundestag, die ich bisher bekommen habe, enden alle mit dem gleichen Tenor. "Es tut uns leid, aber wir können richterliche Entscheidungen nicht kommentieren." Warum werden dann Gesetzte gemacht, die Richtern dermaßen Macht geben, dass eine Behinderung kriminalisiert wird, weil man, trotz Vollzeitjob nicht in der Lage ist, den Kindesunterhalt zu leisten. Sollten Sie meinen Ausführungen keinen Glauben schenken, bin ich gerne bereit, die Gerichtsentscheidungen, meine Person betreffend, an Sie zu senden. Vielleicht kommen Sie und die Kollegen, die sich noch gegen eine Änderung des Unterhaltsrechts stellen, zur Einsicht.

MfG

Robert Stegmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Stegmann.

Herr Bundestagsabgeordneter Johannes Singhammer dankt Ihnen für Ihr E-Mail-Schreiben.

Wenn Sie sich direkt an Herrn MdB Singhammer gewandt haben, werden Sie auch selbstverständlich eine direkte Antwort erhalten. Ich bitte um Verständnis, daß die Beantwortung Ihrer Frage sich evt. verzögert haben kann.

Mit freundlichen Grüßen
I.A.

Klaus Hackenschmied
Büroleiter

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.