Frage von Florian S. • 04.12.2015
Frage an Johannes Singhammer von Florian S.
"Werden die Abgeordneten, die für einen Kriegseintritt gestimmt haben, eigentlich wegen "Vorbereitung eines Angriffskrieges" (Deutschland darf sich per Gesetz ja nur verteidigen) angeklagt, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellen sollte, dass die Zustimmung aufgrund eines fehlenden völkerrechtlichen Mandats nicht rechtens war?"
Antwort von Johannes Singhammer CSU • 10.12.2015
Sehr geehrter Herr Schömer,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Es steht für mich außer Frage, dass der sog. IS eine direkte Bedrohung auch für Deutschland ist. Daher bin ich mir sicher, dass der Einsatz durch unser Grundgesetz gedeckt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Singhammer MdB
Vizepräsident des Deutschen Bundestages