Frage an Johannes Singhammer von Sabrina P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Singhammer,
Ich bin 25 Jahre alt und Arbeitnehmerin in Bayern. Wie jeder andere Mensch bin ich vor dem Gesetz gleich. Dennoch soll ich aufgrund meiner Berufswahl (Empfangsdame im Wach- und Sicherheitsdienst) anders behandelt werden als Arbeitnehmer einer anderen Branche. Nach meiner Auffassung werde ich durch den geltenden Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsleistungen in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Berufsgruppen benachteiligt insbesondere betreffend des §2,4. Scheinbar sind Arbeitgeber des Wach- und Sicherheitsgewerbes somit freier in der Gestaltung ihrer Arbeitsverträge als Arbeitgeber anderer Branchen. Auch hier also eine Ungleichheit vor dem Gesetz. Jetzt frage ich Sie Herr Singhammer was rechtfertigt diese ungleiche Behandlung und wird es hier in der Zukunft Anpassungen geben?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Peters
Sehr geehrte Frau Peters,
für Ihre E-Mail danke ich Ihnen.
Sie sprechen eine Regelung eines bestehenden Manteltarifvertrages an. Im Grundgesetz genießt die Tarifhoheit der Vertragsparteien einen besonders hohen Stellenwert, so dass von Seiten des Gesetzgebers in Tarifvertragsvereinbarungen nicht eingegriffen werden kann.
Gerne bin ich bereit, Ihr konkretes Anliegen zu prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an mich: johannes.singhammer@bundestag.de .
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Singhammer MdB