Frage an Johannes Singhammer von Martin G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Singhammer,
wie ich heute der Presse entnehmen konnte, soll Gustl Mollath laut dem Bayreuther Landgericht noch 1 Jahr in der Psychiatrie bleiben. Dies ist ein Skandal und das Landgericht macht sich meiner Meinung nach der Rechtsbeugung strafbar. Mich würde sehr interessieren, welche Einstellung Sie zu diesen Missständen haben? Sind Sie bereit, etwas für Herrn Gustl Mollath zu unternehmen? Was wollen Sie tun, damit Herr Mollath nun endlich frei gelassen wird und zu seinem Recht kommt. Danke im Voraus für ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gräfe
Sehr geehrter Herr Gräfe,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Da ich den Fall nur aus den Medien kenne, kann ich keine abschließende Beurteilung vornehmen. Für viele ist die Vortsellung unerträglich, dass jemand zu Unrecht in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen sein könnte. Aufgrund der großen Medienresonanz gehe ich davon aus, dass das zuständige Gericht doppelt sorgfältig prüft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Singhammer