Frage an Johannes Singhammer von Heiner S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Singhammer,
Sie haben sich für die Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenhäuser eingesetzt.
So weit so gut.
Ich kritisiere nicht die Sachlage, sondern ausschließlich die Finanzierung.
Das Geld kommt allen in Deutschen zu Gute – warum sollen denn nicht alle dafür zahlen?
Warum werden die Versicherten in der privaten Krankenversicherung (Zufall: die privaten Krankenversicherer stehen unter dem Patronat der FDP) und die Beamten (Zufall: die Gesetze werden von Beamten ausgearbeitet) bei der Belastung außen vor gelassen?
Jetzt kommt vermutlich das Argument: der Bund hat kein Geld (obwohl ja die Risiken der Euro-Krise in den Haushalten nicht enthalten sind!)
Fair wäre es, wenn der Bund quasi „Schulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung“ macht.
Wenn die gesetzlichen Krankenversicherung womöglich in einigen Jahren finanziell notleidend werden sollte, müsste der Bund – statt Beitragserhöhungen zu beschließen – diese Schulden dann zurückzahlen.
Aber bitte nicht als „Zuschuss“ wie die kumuliert sehr unzureichenden Rückzahlungen bei einem ähnlichen Sachverhalt bei der gesetzlichen Rentenversicherung (unbeabsichtigt?) irreführend deklariert werden
Sehr geehrter Herr Schütz,
Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz beschlossen, mit dem die Finanzierung von Krankenhäusern verbessert wird.
Im Einzelnen sind vor allem folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Die Krankenhäuser werden in den Jahren 2013 und 2014 durch einen Versorgungszuschlag entlastet. Der Versorgungszuschlag ist als prozentualer Aufschlag auf die DRG-Fallpauschalen ausgestaltet. Mit den DRG-Fallpauschalen werden die Krankenhausleistungen für alle Patienten abgerechnet, unabhängig davon ob sie gesetzlich versichert, privat versichert oder beihilfeberechtigt sind.
- Zusätzlich werden bestimmte Tariflohnsteigerungen aus dem Jahr 2013 anteilig dauerhaft refinanziert. Dazu wird der Versorgungszuschlag im Jahr 2013 um die von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene zu vereinbarende Rate erhöht.
- Damit Krankenhäuser ärztliches und pflegerisches Hygienepersonal einstellen können, wird ein Hygiene-Förderprogramm aufgelegt, mit dem die Neueinstellung und Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen, externe Beratungsleistungen durch Hygienefachärzte sowie die Fort- und Weiterbildung zu qualifiziertem Hygienepersonal gefördert wird.
Insgesamt beläuft sich durch all diese Maßnahmen die Entlastung der Krankenhäuser in den Jahren 2013 und 2014 auf insgesamt rd. 1,1 Mrd. Euro. Rund 82% dieser Beträge werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, die übrigen Mittel von den anderen Kostenträgern (z.B. Private Krankenversicherung, Beihilfe). Somit tragen auch Privatversicherte und Beamte entsprechend ihrem Anteil zur Aufbringung dieser Finanzhilfen bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Singhammer MdB