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Frage von Andreas M. •

Frage an Johannes Singhammer von Andreas M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Singhammer,

ich kenne ihr Votum zum Antrag der Linken "Wasser ist Menschenrecht". Was gedenken Sie gegen die Privatisierung von Wasser zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Mayer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mayer,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich habe eine klare Position, die ich Ihnen nachfolgend gerne erläutere.

Erst am 05.März 2013 habe ich in Brüssel zusammen mit der Vorstand der Unions-Bundestagsfraktion mit EU-Kommissionspräsidenten Barroso über diese Frage gesprochen.

Wir haben deutlich gemacht, dass wir eine EU-weite Ausschreibungspflicht für die Wasserversorgung ablehnen. Zwar geht der Vorschlag von Kommissar Barnier, den Wasserbereich bei einem teilprivatisierten Mehrspartenbetrieb in der Frage der Ausschreibungspflicht getrennt zu betrachten, in die richtige Richtung. Wir setzen uns aber weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass der Bereich der Wasserversorgung ganz aus der EU-Konzessionsrichtlinie herausgenommen wird. Jeder Mitgliedstaat soll selbst entscheiden können, wie er seine Wasserversorgung organisiert.

Auf meiner Homepage http://www.singhammer.net hatte ich dazu auch bereits vor Wochen eindeutig Position bezogen:

"In den letzten Monaten hat der nunmehr gut ein Jahr vorliegende Vorschlag der Kommission über die Vergabe von Konzessionen hohe Wellen geschlagen. Es besteht die Befürchtung, dass nach einer Privatisierung nur noch die Erzielung von möglichst hohen Renditen im Vordergrund steht und in der Folge die bisher hohe Qualität der Wasserversorgung leiden könnte, weil notwendige Investitionen in die Infrastruktur, also das Leitungsnetz, aus reinem Gewinnstreben unterbleiben könnten. Diverse unrühmliche Beispiele fehlgeschlagener Privatisierungen im In- und Ausland legen den Schluss nahe, dass private Unternehmen nicht immer wirtschaftlicher arbeiten als die öffentliche Hand, wenn sie gleichzeitig das Gemeinwohl im Blick behalten sollen, wie dies bei dem "Lebensmittel Nummer 1", dem Wasser zwingend notwendig ist. So kam es beispielsweise in Berlin nach der Privatisierung der Wasserversorgung vor 13 Jahren zu erheblichen Preissteigerungen, die schließlich Ende 2012 zu dem Beschluss des Berliner Senats führten, den Anteil eines privaten Versorgers wieder zurück zu kaufen. Aus verbraucherpolitischer Sicht muss in der Richtlinie zur Konzessionsvergabe klar geregelt sein, dass die Kommunen die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern weiterhin in alleiniger Verantwortung durchführen können".

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer, MdB