Frage an Johannes Singhammer von Jay S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Änderung des Bundeswahlrecht;
Sehr geehrter Herr Singhammer,
nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, dass das Bundeswahlrecht verfassungswidrig ist, möchte ich folgenden Vorschlag für das neue Bundeswahrecht machen.
1. Abschaffung der Erststimme
2. Jeder Wähler hat die Möglichkeit auf der Liste (aktuell Zweitstimme) 2 Abstimmungskreutze machen.
Der Wähler hat dabei die Möglichkeit 1 Kandidaten 2 Stimmen zu geben oder 2 Kandidaten je 1 Stimme zu geben. Wie bei der Listenwahl bei der bayerischen Landtagswahl schlage ich vor, dass der Wähler die Möglichkeit hat individuell zu wählen, also z.B. den 5. oder den 85. auf der Liste zu wählen.
Hierzu würde mich Ihre Meinung interessieren.
Können Sie sich vorstellen, dass diesmal alle sechs im Bundestag vertretenden Parteien in die Beratungen über das Wahlrecht einbezogen werden?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Scharff
Sehr geehrter Herr Scharff,
einem Bundeswahlrecht, das sich eng an den Regelungen der Bayerischen Landtagswahl orientiert, stünde ich sehr positiv gegenüber. Dabei werden die Erststimmen der Stimmkreis-Kandidaten zu den Zweitstimmen gezählt. Allein ist es so, dass bisher die kleineren Parteien sich mit solchen Überlegungen nicht anfreunden können.
Für mich ist die örtliche Verbundenheit des Abgeordneten mit seinem Wahlkreis von besonderer Bedeutung, daher stehe ich auch unter dem Gesichtspunkt der direkten Demokratie für eine Beibehaltung der Wahlkreise und der direktgewählten Abgeordneten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Singhammer