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Johannes Singhammer
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Frage von Ludwig N. •

Frage an Johannes Singhammer von Ludwig N. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Singhammer,

in der Sondersitzung des Bundestages am 19.07. haben Sie die Position der CSU zum Thema Beschneidungen und Kölner Urteil dargestellt mit dem Inhalt, dass Beschneidungen bei Jungen auch künftig möglich sind. Hätten Sie die Position uneingeschränkt genau so vertreten, wenn es nur eine Angelegenheit ím Islam gewesen wäre. Warum soll es nicht möglich sein, mit der Beschneidung zu warten, bis ein Junge selbst entscheidungsfähig ist und damit auch seinen Anspruch auf Religionsfreiheit geltend machen kann? Ist nicht ein Junge, der sich später entscheidet, nicht dieser Religion angehören zu wollen, für sein restliches Leben „gebrandmarkt“ und seinem Recht auf wirkliche Religionsfreiheit beraubt? Bedarf es nicht aus zwei Gründen, Beschneidungen bei nicht einwilligungfähigen Kindern zu verbieten: Zum Einen aus Gründen des Schutzes für körperliche Unversehrtheit und zum Zweiten genau aus Gründen des Schutzes der Religiongsfreiheit für diese Kinder?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Niederberger,

für Ihr E-Mail-Schreiben danke ich Ihnen.

Die von Ihnen genannten Argumente halte auch ich für wichtig in der Güterabwägung. Im Ergebnis komme ich allerdings zu einer anderen Entscheidung.

Die Beschneidung eines Jungen "brandmarkt" ihn nicht, wie Sie meinen, da dieser Eingriff auch aus anderen als religiösen Gründen häufig durchgeführt wird. Aus einer Beschneidung kann daher nicht auf eine Religion zurückgeschlossen werden.

Für mich ist entscheidend, dass der Eingriff medizinisch fachgerecht durchgeführt werden kann und nicht ein "Beschneidungs-Tourismus" oder gar "Hinterzimmer-Aktionen" die Regel werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das Deutschland in dieser Frage eine Sonderrolle einnehmen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer, MdB