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Frage von Tobias R. •

Frage an Johannes Singhammer von Tobias R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Singhammer,
ich möchte mich der Frage vom 6.7.12 zum neuen Meldegesetz anschliessen.

Meiner Meinung nach ist es bedenklich, wenn die Kontrolle über eigene Daten verloren geht und wenn amtliche Daten an Unternehmen übermittelt werden.

Auch widerspricht das Gesetz meiner Meinung nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP:

Koalitionsvertrag CDU, CSU, FDP (26.10.09, S. 105):
Ein moderner Datenschutz ist gerade in der heutigen Informationsgesellschaft von besonderer Bedeutung. Wir wollen ein hohes Datenschutzniveau. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Datensicherheit und -sparsamkeit, der Zweckbindung und der Transparenz wollen wir im öffentlichen und privaten Bereich noch stärker zur Geltung bringen.

Gesetzentwurf zum Meldegesetz (27.06.12, S. 7):
(4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden,
1. ohne dass ein solcher Zweck gemäß Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage angegeben wurde, oder
2. wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.

Wenn auf die Art und Weise Gesetze gemacht werden muss man sich meiner Meinung nach nicht über Enttäuschung und Politikverdrossenheit wundern.
Wenn das ganze Comedy wäre fände ich es ja lustig, aber nicht wenn es um den Umgang mit persönlichen Daten geht.

Deshalb meine Frage, wie sie die Regelungen im neuen Meldegesetz und seine Vereinbarkeit mit dem Koalitionsvertrag sehen.

Mit freundliche Grüßen

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Antwort ausstehend von Johannes Singhammer
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