Frage an Johannes Singhammer von Winfried Z. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Singhammer,
im Vertragswerk zum ESM gibt es einen Passus, der dem ESM als Institution und allen seinen Mitarbeitern Immunität zusichert. Diese Immunität kann von keinem Parlament aufgehoben werden. Mit Ihrer Zustimmung zum ESM geben Sie damit auch die Zustimmung zu einer Behörde, die keinerlei Kontrolle unterliegt.
Daher meinen Fragen:
1. Halten Sie diesen Passus mit unserem Grundgesetz und mit unserem bzw. Ihrem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie für vereinbar ?
2. Werden Sie eine Änderung dieses Passus verlangen ?
3. Werden Sie dem ESM auch dann zustimmen, wenn dieser Passus so erhalten bleibt ?
Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen.
Mit freundlichen Grüssen,
Winfried Zeman
Sehr geehrter Zeman,
herzlichen Dank für Ihr Frage zur Immunität.
Der ESM wird durch den sog. Gouverneursrat kontrolliert. In diesem Gremium wird Deutschland durch den Bundesfinanzminister vertreten sein, der wieder als Mitglieder der Bundesregierung in diesen Fragen dem Deutschen Bundestag verantwortlich sein wird. Da die Beschlüsse einstimmig fallen müssen, ist damit eine Kontolle gegeben.
Eine Immunität ist z.B. im Parlamentarismus nicht unüblich, ich geben Ihnen aber recht, dass die Aufhebung durch einen Parlamentsbeschluß in der Regel möglich ein muß. Dies offenbart jedoch ein aus meiner Sicht durchaus problematisches Defizit des Europa-Parlamentes. Zudem entstünde die Problematik, dass z.B. britische EU-Abgeordnete, die nicht zur Euro-Zone gehören, über Euro-Fragen Entscheidungen treffen würden.
Eine abschließende Entscheidung über mein Abstimmungsverhalten habe ich noch nicht getroffen, vor der Abstimmung werde ich es jedoch auf meiner Homepage www.singhammer.net veröffentlichen.
Mit freundliche Grüßen
Ihr Johannes Singhammer, MdB