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Johannes Singhammer
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Frage von Luba B. •

Frage an Johannes Singhammer von Luba B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Singhammer,

vor kurzem wurde im neuen Organspendegesetz geregelt, dass alle gesetzlich Krankenversicherten regelmäßig (alles paar Jahre) befragt werden sollen, ob sie als Organspender zur Verfügung stünden.

Es war nichts davon zu hören, dass auch Privatversicherte befragt werden sollen.

Wie verhält sich das?

Ist es so, dass im Prinzip die finanziell Bessergestellten (PKV) von den Schlechtergestellten (GKV) profitieren?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Bilyj,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die getroffene Regelung einer Information alle fünf Jahre gilt für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung in gleicher Weise. Dies ist gesetzlich verankert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer,MdB