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Johannes Singhammer
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Frage von Peter G. •

Frage an Johannes Singhammer von Peter G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Singhammer,

meine verheiratete Tochter (29)ist nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt (Jamaica) wieder in München. Sie erwartet im Juli Nachwuchs und bezieht derzeit ALG II. Bis sie eine eigene Wohnung findet, wohnt sie bei uns. Als ALG-Bezieher aber eine Wohnung zu bekommen, ist scheinbar unmöglich. Alle bisherigen Versuche (ca. 30 Wohnungsbesichtigungen in 3 Wochen) scheiterten eben an diesem negativ belasteten Status. Selbst die städtische Wohnungsgesellschaft GEWOFAG macht da keine Ausnahme. Sie ignoriert die Tatsache, dass die Miete von der ARGE bezahlt wird und nimmt Anträge ohne Verdienstbescheinigungen gar nicht erst an. Andererseits hat meine Tochter keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung , weil sie um 2 Wochen länger als ein Jahr nicht in München gemeldet war.

Ich finde, dass es auch Aufgabe der Politik ist, der negativen Haltung der Gesellschaft gegenüber den von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen durch Aufklärung entgegenzuwirken.

Sollten Sie zu der geschilderten Situation eine Hilfestellung anbieten können, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Götz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Götz,

es ehrt Sie, dass Sie sich für Ihre Tochter einsetzen.

Gerne werde ich versuchen zu helfen.

Dazu werden aber sehr persönliche Daten mitzuteilen sein, so dass es sicher im Interesse Ihrer Tochter liegt, diese Daten nicht im öffentlichen Forum auszutauschen. Daher möchte ich vorschlagen, dass mir Ihre Tochter die bisherigen Schriftwechsel in Kopie zukommen läßt an meine Berliner Bundestagsanschrift: Johannes Singhammer, MdB, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer, MdB