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Johannes Singhammer
CSU
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Frage von Max M. •

Frage an Johannes Singhammer von Max M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Singhammer,

wenn einige Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, wird dieser auch auf Betriebsrenten erhoben, dass manche Rentner den Zusatzbeitrag zweimal zu entrichten haben.

Sind Sie wirklich der Meinung wenn die Arbeitgeberbeiträge eingefroren werden, das dies Arbeitsplätze sichert, wenn Arbeitnehmer und Rentner weniger für den Konsum ausgeben können.
Haben Sie nicht die Befürchtung das der Schuss nach hinten losgeht?

Mit freundlichen Grüßen
Max Mayerhofer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mayerhofer,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail-Zuschrift. Gerne erläutere ich Ihnen die Regelungen:

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird von Seiten der Krankenkasse nur einmal pro versichertem Mitglied erhoben. Wird der Versicherte durch den durchschnittlichen Zusatzbeitrag um mehr als 2 Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens (also inklusive Betriebsrenten) belastet, erhält er einen Sozialausgleich. Bei mehreren Einkommen, z.B. Renten und Betriebsrenten, wird der Sozialausgleich in der Regel vom Rentenversicherungsträger durch eine Ermäßigung des Arbeitnehmeranteils durchgeführt.

Stetig ansteigende Lohnnebenkosten gefährden die Sicherheit von bestehenden Arbeitsplätzen und verhindern die notwendige Schaffung von neuen zusätzlichen Arbeitsplätzen, dem soll mit dem Einfrieren des Arbeitgeberanteils in der Gesetzlichen Krankenversicherung entgegengewirkt werden. Je mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Deutschland bestehen, umso mehr Beitragszahler gibt es und umso mehr Einnahmen erhalten die Gesetzlichen Krankenversicherungen. Dies führt zur Stabilisierung der Beiträge.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer, MdB