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Johannes Singhammer
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Frage von Peter G. •

Frage an Johannes Singhammer von Peter G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Singhammer,

als Münchner aus Ihrem Wahlkreis wende ich mich auf diesem Wege an Sie.
Meine Frage betrifft das Thema Familie, im besonderen die Familienzusammenführung und Integration.
Meine Tochter hat vor zwei Jahren ihren langjährigen Lebenspartner, einen jamaikanischen Staatsbürger, geheiratet. Aufgrund der neuen Gestzgebung ist ihr ein geregeltes Familienleben nicht möglich. Ihr Mann spricht kein Deutsch und ist auch nicht in der Lage, dies in absehbarer Zeit zu lernen, zumal es in Jamaika kein Goetheinstitut gibt. Für einen Aufenthalt bei seiner Frau benötigt er eben vorab diese Deutschkenntnisse, um einreisen zu können. Gern würde er hier bei meiner Tochter in München sein. Bisher beschränkt sich das Eheleben auf Besuche meiner Tochter in Kingston. Dies kann aber nicht der Sinn eines harmonischen Familienlebens sein.
Das Hindernis der Sprachkenntnisse ist um so mehr unverständlich, als die Muttersprache meines Schwiegersohnes englisch ist und von englisch sprechenden Einreisenden aus Japan, Australien, Kanada, Israel usw. keine Deutschkenntnisse verlangt werden.
Zudem bin ich der Meinung, dass bei einem Zusammenleben mit seiner Frau hier in München die Integration schneller gelingt, als bei de jetzigen Situation.

Ich hoffe auf eine Antwort, die uns Eltern davor bewahrt, dass unsere Tochter wegen der Gesetzeslage im Interesse eines humanen Familienlebens gezwungen wird, Deutschland zu verlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Götz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Götz,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.

Ich bin der Meinung, dass es vernünftig und richtig ist, Grundkenntnisse der deutschen Sprache vor einer dauerhaften Einreise nach Deutschland zu verlangen. Denn nur die Beherrschung der deutschen Sprache macht es möglich, sich in Deutschland zu integrieren und am gesellschaftlichen Leben umfassend teilzunehmen. Hintergrund dieser Regelung ist auch eine Schutzfunktion für den Einreisenden, damit dieser ohne deutsche Sprachkenntnisse nicht völlig von seinem Ehepartner abhängig ist.

Welche Sonderfallregelungen bei einer bereits - wie Sie schreiben - seit zwei Jahren bestehenden Ehe greifen könnten, kann ich gerne für Sie klären lassen. Dazu bitte ich Sie aber, sich direkt an mich zu wenden unter johannes.singhammer@bundestag.de oder Johannes Singhammer, MdB, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin sowie eine Vollmacht Ihrer Tochter beizulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer, MdB