Frage an Johannes Singhammer von Nikolai H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Singhammer,
wie kann es sein, dass der Bundestag über die Finanzhilfe der deutschen Steuerzahler für den griechischen Staat abstimmt, wenn diese Finanzhilfe offenbar nach Artikel 125 AEUV unzulässig ist?
Mit feundlichen Grüßen
Nikolai F. Hartz
Sehr geehrter Herr Hartz,
für Ihre Frage danke ich Ihnen.
Es wird keine Norm des EU-Vertrages gebrochen, denn die von Ihnen angesprochene sog. "No Bailout"-Klausel besagt, dass kein Eurozonen-Land gezwungen werden kann, die Schulden eines anderen Landes zu übernehmen. Wir übernehmen auch nicht die Schulden von Griechenland.
Diese Regelung bedeutet aber nicht, dass wir nicht freiwillig unsererseits einem in Not geratenen Mitglied der Eurozone helfen können. Im Fall Griechenland geht es um freiwillige, streng konditionierte Darlehen - nicht um ein unbedingtes Einstehen für ein Mitglied der Eurozone.
Mit der Lösung über rückzahlbare, verzinsliche Darlehen wollen wir zweierlei erreichen: Eine Transfergemeinschaft innerhalb der Eurozone zu verhindern. Die Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten bleibt erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Singhammer