Frage an Johannes Singhammer von Valentina S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Singhammer,
meine Fragen betriffen den Hinzuverdienst bei Arbeitslosengeld I in Höhe von 165,00 Euro/Monat und die Regelaltersgrenzen.
1. Warum ist die Hinzuverdienstgrenze für Bezieher von ALG I gleich?
Meine Überlegungen gehen davon aus, dass bei ALG I in Höhe von ca. 850,00 € die gleiche Hinzuverdienstgrenze gilt wie bei ALG I in Höhe von ca. 2000,00 €.
2. Wann wird das Renteneintrittsalter wieder auf das 60. Lebensjahr gesetzt?
Auf dem Arbeitsmarkt werden Arbeitnehmer bereits ab 50 (ab 60 Jahren ist es schon total aussichtslos) ausgegrenzt (ich spreche aus eigener Erfahrung). Wir älteren AN, die unbedingt arbeiten wollen/müssen, haben einfach keine Chance auf dem Arbeitsmarkt und müssen bei früherem Rentenbeginn auch noch Rentenabschläge akzeptieren.
Wenn genug Arbeitsplätze vorhanden sind, ist die jetzige Situation der Rentenregelung nachvollziehbar und akzeptabel.
Ich bin seit 11/2008 Arbeit suchend und habe trotz unzähliger Bewerbungen keine Chance, nur banale Absagegründe.
Mit freundlichen Grüßen
Valentina Schuhknecht
Sehr geehrte Frau Schuhknecht,
Arbeitslosengeld I ist eine finanzielle Leistung, deren Höhe sich aus den zuvor einkommensabhängig entrichteten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung errechnet. Insofern wäre eine höhere Hinzuverdienstmöglichkeit bei niedrigem Arbeitslosengeld I eine steuerliche Ungleichbehandlung, die nicht gerecht wäre. Dies ist ein allgemeines Prinzip: Die Einkommensgrenze bei den sog 400-Euro-Mini-Jobs richtet sich auch nicht an dem Grundeinkommen.
Die Frage des Renteneintrittsalters ist letztlich von der demographischen Entwicklung in Deutschland und damit von der Finanzierbarkeit der zukünftigen Rente abhängig. Immer weniger Beitragszahler können in einem Umlageverfahren nicht immer mehr Rentenempfänger bei steigender bzw. mindestens gleichbleibender Rentenhöhe finanzieren. Daher ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass insgesamt mehr Arbeitsplätze entstehen und auch die gute Qualifikation von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von den Arbeitgebern mehr geschätzt wird. Ich wünsche Ihnen, dass Ihre Bemühungen, einen Arbeitsplatz zu finden, bald erfolgreich sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Singahmmer