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Johannes Singhammer
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Frage von Andrea H. •

Frage an Johannes Singhammer von Andrea H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Singhammer,

ich beschäftige mich mit Menschenrechten und wollte Folgendes von Ihnen zum Thema Menschenhandel wissen: Mit welcher Priorität unterstützen Sie die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels und die Opferschutzrichtlinie (2004/81/EG)?

Vielen Dank für Ihre Antwort,
Andrea Hummitzsch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Hummitzsch,

für Ihr Frage danke ich Ihnen.

Aus Sicht der Union kann Menschenhandel nur dann wirksam bekämpft werden, wenn es gelingt, auch die Nachfrage spürbar und nachhaltig zu senken. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der unionsgeführte Bundesrat haben daher bereits im Jahr 2005 Gesetzesinitiativen eingebracht, die einen eigenen Straftatbestand gegen den sexuellen Missbrauch von Menschenhandelsopfern (sog. Freierstrafbarkeit) zum Gegenstand hatten. Beide Gesetzentwürfe (BT-Drs. 15/5326 und 15/5657) konnten jedoch wegen der vorgezogenen Bundestagswahl im Herbst 2005 nicht mehr abschließend beraten werden.

Auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde daraufhin im Koalitionsvertrag mit der SPD folgende Vereinbarung getroffen: „Die Strafvorschriften gegen die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern, namentlich durch so genannte Freier, sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu novellieren. Neben den gesetzlichen Regelungen sind zeitnah weitere Maßnahmen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution zu ergreifen. Das Prostitutionsgesetz wird anhand der Begleitforschung überprüft und gegebenenfalls novelliert“ (vgl. S. 120). Der Bundesrat hat im Jahr 2006 seinen Gesetzentwurf aus der vorherigen Legislaturperiode erneut in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 16/1343). Dieser Entwurf ist jedoch nicht im Bundestag beraten worden. Nach dem Willen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte innerhalb der 16. Legislaturperiode ein Straftatbestand gegen die sexuelle Ausbeutung von Zwangsprostituierten geschaffen und eine entsprechende Initiative eingebracht werden. Diese Initiative konnte aufgrund des Widerstandes seitens der SPD nicht auf den Weg gebracht werden. Das ist vor allem Blick auf die Opfer sehr bedauerlich.

Im Jahr 2007 trat das „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ (sog. Richtlinienumsetzungsgesetz) in Kraft. Gegenstand dieses Gesetzes war u.a. die „Richtlinie 2004/81/EG vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren“ (sog. Opferschutzrichtlinie).

Die Opferschutzrichtlinie dient der Bekämpfung des Menschenhandels. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer Reihe von Maßnahmen zugunsten jener Opfer, die bereit sind, mit den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten zusammenzuarbeiten und sich als Zeugen zur Aufklärung und Verfolgung entsprechender Straftaten zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere die Einräumung eines Aufenthaltsrechts zumindest für die Dauer des Strafverfahrens, Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildungsangeboten sowie die medizinische Versorgung, Beratung und Betreuung.

Mit dem Richtliniengesetz hat der deutsche Gesetzgeber diese Vorgaben eins-zu-eins umgesetzt. Nach § 25 Abs. 4a AufenthG steht den Opfern aus Drittstaaten nunmehr ein Recht zum vorübergehenden Aufenthalt für die Zeitdauer der Mitwirkung im Strafverfahren unter Befreiung von allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen zu. Zudem wurde im Aufenthaltsgesetz eine Ausreisefrist von mindestens vier Wochen als Bedenkzeit für eine Kooperation mit den zuständigen Behörden festgelegt. Darüber hinaus wird den Betroffenen für die Dauer des Aufenthaltstitels der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildungsangeboten eröffnet. Schließlich gewährleistet das Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG) eine hinreichende medizinische Versorgung sowie Betreuung und Beratung

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer