Frage an Johannes Singhammer von Thomas R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Singhammer,
Sie haben gestern für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt.
In Ihrer vorherigen Ausführungen teilen Sie zur Begründung Iher Zustimmung mit: "immerhin dulden weltweit die Hälfte aller Länder Kinderpornographie". Worauf beruht diese Einschätzung?
In der Bundestagsdrucksache 16/13245 teilt die Bundesregierung zu Frage 4 ("In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang noch nicht nicht unter Strafe?"), dass sie hierzu keine gesicherten Erkenntnisse hat.
Zudem wurde gestern ein vollständig anderes Gesetz verabschiedet, als in den ersten beiden Lesung vorgelegt wurde. Wie beurteilen Sie dieses Vorgehen bzgl. seiner Verfassungsmäßigkeit?
Mit freundlichem Gruß,
Thomas Roche
Sehr geehrter Herr Roche,
hinsichtlich Ihrer E-Mail vom 21. Juni 2009 mit Fragen zu den geplanten Internetsperren von kinderpornographischen Seiten möchte ich kurz wie folgt ausführen:
Ich halte das Vorhaben für sehr wichtig, trotz allen berechtigten Diskussionen über die technische Umsetzung und Wirksamkeit. Meines Erachtens ist dieses Stoppschild nicht nur ein Zeichen der Ächtung, sondern auch ein Signal dafür, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Ich bitte weiter zu bedenken, dass die Zugangsblockade nicht die einzige von Bundesministerin von der Leyen vorgeschlagene Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderpornographie ist. Die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt ist Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. Sie soll die Ermittlung der Täter und das Schließen dieser Seiten nicht ersetzen, sondern die Arbeit des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter wirksam ergänzen. Darüberhinaus soll die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet verstärkt werden.
Es ist unsere zentrale Aufgabe alles Notwendige zu tun, um den Kinderschutz zu gewährleisten. Wir haben deshalb als einen Baustein das Gesetz zur Sperrung von Kinderpornographie im Internet vor zwei Wochen im Deutschen Bundestag beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Singhammer MdB