Frage an Johannes Singhammer von Helmut O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr.Singhammer,
Über epetitionen.bundestag.de wurde im April eine Online-Petition mit dem Titel "Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" eingebracht. Ziel der Petition ist die Ablehnung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, der das BKA ermächtigt, geheime Sperrlisten mit Internet-Adressen zu führen. Nach dem Gesetzesentwurf werden Internet-Zugangs-Anbieter gesetzlich verpflichtet, Webseiten auf der Sperrliste zu blockieren.
Wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf, wie ist Ihre Haltung zur Petition?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Ott
Sehr geehrter Herr Ott,
hinsichtlich Ihrer E-Mail vom 10. Mai 2009 mit Anmerkungen zu geplanten Internetsperren von kinderpornographischen Seiten möchte ich kurz wie folgt ausführen: Ich halte das Vorhaben für sehr wichtig, trotz allen berechtigten Diskussionen über die technische Umsetzung und Wirksamkeit. Meines Erachtens ist dieses Stoppschild nicht nur ein Zeichen der Ächtung – immerhin dulden weltweit die Hälfte aller Länder Kinderpornographie -, sondern auch ein Signal dafür, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Auch wenn ständig neue Trampelpfade im Unterholz des Internets entstehen, kann der Gesetzgeber nicht einfach wegsehen mit dem Hinweis, beim Verschließen bekannter Wege sei die Möglichkeit von Umwegen nicht auszuschließen. Ich bitte weiter zu bedenken, dass die Zugangsblockade nicht die einzige von Bundesministerin von der Leyen vorgeschlagene Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderpornographie ist. Die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt ist Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. Sie soll die Ermittlung der Täter und das Schließen dieser Seiten nicht ersetzen, sondern die Arbeit des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter wirksam ergänzen.
Es ist zentrale Aufgabe der Familienpolitik alles Notwendige zu tun, um den Kinderschutz zu gewährleisten. Ich meine, dass dabei jedenfalls in Freiheitsrechte nicht unzulässig eingegriffen wird. Das Ergebnis der Petition bleibt abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Singhammer