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Johannes Singhammer
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Frage von Christian K. •

Frage an Johannes Singhammer von Christian K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Singhammer!

Zunächsteinmal hätte ich gerne gewusst, ob sich die Firma Grünenthal in Person von Harald F. Stock an der Neufassung des Stiftungsgesetzes für die Conterganopfer entsprechend eingesetzt haben.

Dann sind mir ein paar Dinge in den letzten Wochen aufgefallen. Es ist manchmal ein Problem, dass Conterganopfer bei Behörden nicht richtig argumentieren können, weil sie Abmachungen wie zum Beispiel über die Pflegestufe nicht schriftlich haben. Wäre es möglich, dass die Stiftung in Zukunft Verträge und Gerichtsurteile, die Conterganopfer betreffen, geordnet im Internet bereitstellt? Hier in München glaubt ein medizinischer Dienst gerade nicht, dass eine betroffene Frau Pflegestufe 2 ist. Sie könnte übrigens sogar Pflegestufe 3 bekommen, laut eines Urteils.

Wenn man die Stiftung in ein noch zu errichtendes "Haus der Stiftungen" zusammen mit anderen Stiftungen unterbringen würde, ergäben sich auf die Dauer Einsparungen in der Verwaltung.

Es ist notwendig für ganz Europa eine zentrale Klinik zu bestimmen, um die Conterganopfer medizinisch zu versorgen. Es ist schon vorgekommen, dass ein Operateur beinahe in eine Arterie geschniten hat, die da normalerweise nicht hätte sein dürfen. Eine Klinik wie das Klinikum Rechts der Isar in München käme da in Betracht. Es verfügt über alle Fachdisziplinen, Forschung und ist durch den Münchner Flughafen gut erreichbar. Eine andere Klinik mit den gleichen Voraussetzungen ginge auch.

Da man sehr wenig über behinderte Menschen weiß, wäre es doch gut, ein unabhängiges kleines Forschungsinstitut einzurichten. Bisherige Forschungsarbeiten waren bisher eher einseitig, sei es durch die Medizin, durch Wohlfahrtsverbände oder Kirchen beeinflußt. Ich denke, dass es für die Politik alleine schon wichtig wäre, verlässliche Daten zu bekommen, statt wie jetzt im Falle von Contergan im Trüben fischen zu müssen. Ich war ja selber Anfang der 90´iger Jahre für den epd unterwegs und habe gesehen, wie Daten manipuliert werden.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Knabe,

für Ihre E-Mail vom 30. April 2009 danke ich Ihnen.

Mit Datum vom 23. April 2009 habe ich Sie über den Stand des parlamentarischen Verfahrens sowie auf die konkreten Änderungen im Rahmen des GE zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes informiert. Das parlamentarische Verfahren ist nunmehr abgeschlossen, so dass die Änderungen voraussichtlich zum 1. Juli 2009 in Kraft treten können. Die von Ihnen vorgebrachten Anliegen und Schwierigkeiten, denen Contergan-Betroffene zum Teil bei Behörden, in Krankenhäusern und anderen öffentlichen Stellen begegnen können, sind sehr zu bedauern; nach Lösungen sollte jedoch nicht in weiteren Regulierungen, sondern vielmehr in einvernehmlichen Gesprächen gesucht werden. Ich bin überzeugt davon, dass jede einzelne Stelle sich um eine gute Lösung bemühen wird. Hinsichtlich Ihrer Argumente, die den medizinischen Bereich betreffen, bitte ich Sie, sich an das federführende Bundesministerium für Gesundheit zu wenden. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Politik im Laufe der vergangenen Monate im Rahmen von Gesprächen und Diskussionen mit allen Beteiligten, insbesondere den von Contergan Betroffenen, sowie während zwei Anhörungen vor dem Familienausschuss des Deutschen Bundestages am 28.05.2008 sowie am 04. Mai 2009 die allergrößten Bemühungen unternommen hat, um den Anliegen von Opfern des Conterganskandals der Geburtsjahrgänge zwischen 1957 – 1961 gerecht zu werden und eine gute Lösung zu finden. Wir hoffen, mit den festgeschriebenen Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes eine Verbesserung für die Betroffenen erreicht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Singhammer, MdB