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Johannes Singhammer
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Frage von Brigitta s. •

Frage an Johannes Singhammer von Brigitta s. bezüglich Senioren

Wie stehen Sie zur Mindestrente? Momentan ist es so, daß alleinerziehende Frauen Fehlzeiten in ihrer Rentenbiografie haben. In meinem Fall komme ich auf nur ca. 26 Jahre Renteneinzahlung. Daraus ergibt sich eine Rentenhöhe unterhalb des Grundsicherungsniveaus. Wie ist es möglich, daß jemand, der nie in das Sozialversicherungssystem eingezahlt hat, eine Grundsicherung erhält, die höher ist als die Rente einer Frau, die Jahrzehnte eingezahlt und Kinder großgezogen hat. Eine Aufstockung ist nicht möglich, weil noch bescheidene Ersparnisse da sind. Sicher ist Ihnen bekannt, daß eine Frau nicht voll berufstätig sein konnte aufgrund fehlender Ganztagseinrichtungen für Kinder und Schüler.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Sobieroj-Huter,

für Ihre Frage danke ich Ihnen.

Was die Grundsicherung betrifft, ist dies keine Mindestrente, sondern eine Sozialleistung aus Steuermitteln, die nur dann gewährt wird, wenn keine anderen Mittel zum Lebensunterhalt vorhanden sind. Erst wenn die eigenen Ersparnisse aufgebraucht sind, würde auch bei Ihnen die Grundsicherung greifen.

Als Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugendpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion halte ich es für ungerecht, dass sich Kindererziehungszeiten und Einsatz für die Familie nicht in der Weise in der Rentenhöhe niederschlagen, wie dies eigentlich angebracht wäre. Immerhin jedoch wirken sich im Vergleich zu früheren Zeiten heute Kinder mit einem kleinen Zusatzbetrag in der späteren Rente aus. Mir ist es wichtig, dass dies zukünftig noch stärker der Fall sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer