Frage an Johannes Lichdi von Dietrich K. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Lichdi,
welchen Standpunkt vertreten Sie zu den nachfolgend aufgeführten Themen:
1. Richterstaat statt Rechtsstaat
Prof. Bernd Rüthers beanstandet in der FAZ vom 15.4.2002: „Die BRD
wird vom gesetzgebenden Rechtsstaat, den das Grundgesetz gebietet, zum – oft
unberechenbaren – Richterstaat.“ Sie wären verpflichtet, sich Gedanken darüber zumachen, wie die „Reise in den Richterstaat“ (Prof. Rüthers) aufgehalten bzw. beendet werden kann.
2. Richter(innen) in Kommunalparlamenten und Kreistagen - richterliche Unabhängigkeit
3. Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
Die Professoren Bemmann, Seebode und Spendel werfen dem BGH in der Zeitschrift für Rechtspolitik 1997, 307f, vor, diese Strafvorschrift gesetzwidrig auszulegen und anzuwenden. Diese gesetzwidrige Auslegung und Anwendung, die den Gesetzeswortlaut missachtet, führt dazu, dass die der Rechtsprechung auferlegte Selbstkontrolle praktisch außer Kraft gesetzt wird. Auch für die Rechtsprechung gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert. Es sollte auch die minder schwere Rechtsbeugung strafbar sein.
4. Dienstaufsicht (§ 26 Abs. 2 DRiG)
Durchsetzung der praktisch nicht ausgeübten Dienstaufsicht im
Kernbereich der richterlichen Tätigkeit. Von den Gerichtspräsidenten und den
Justizministerien wird gesetzwidrig behauptet, wegen der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) dürfe die Dienstaufsicht auf Beschwerde einer Partei hin ein Urteil nicht bewerten. Dies ist falsch (BGH-Richter a.D. Dr. Herbert Arndt in Deutsche Richterzeitung 1974, 251). Zu Recht beklagt der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln, RA Dr. Egon Schneider, in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis 2005, 49: „Eine Crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel.“
Quelle: http://www.justizgeschaedigte.de/pdf/Aufruf-20-Richtertag-6-4-11.pdf
Mit bestem Gruß
Dietrich Klug