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Frage von Torsten S. •

Frage an Johannes Callsen von Torsten S. bezüglich Bildung und Erziehung

Ich würde Ihnen gern folgende Frage stellen und bitte freundlichst um eine zeitnahe Antwort:

Tatsache ist: Die Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen für Sydslesvig sind Kindergärten und Schulen für die Angehörigen der dänischen Minderheit. Und dies ist auch gut und richtig so. Mit Landes- und Bundesmitteln, die an den Skoleforening überwiesen werden, sollen diese Einrichtungen und damit die Kinder aus der dänischen Minderheit gefördert werden. Auch dies sehe ich als eine Selbstverständlichkeit an. Nun ist es aber so, dass – nach meinen Schätzungen sowie nach Meinung vieler anderer Eltern, deren Nachwuchs die Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen besuchten oder besuchten – nicht nur Kinder aus der Minderheit betreut und beschult werden. Rund 30 Prozent der Mädchen und Jungen gehören objektiv nicht zur dänischen Minderheit, weil die Eltern Migranten – aus der Türkei, arabischen Staaten, Ländern des ehemaligen Ostblocks und sogar auch China – sind und sich ausdrücklich nicht dazu bekennen, Angehörige der dänischen Minderheit zu sein. Hinzu kommen jene Eltern mit deutschem Pass, die ihre Kinder in Einrichtungen des Skoleforening schicken, sich aber ebenfalls nicht zur dänischen Minderheit bekennen wollen.
Meine konkrete Frage: Wie kann der SSW das Land Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik auffordern, die Bezuschussung der Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen auf 100 Prozent (im Vergleich mit den Summen, die für Schüler an öffentlichen Schulen ausgegeben werden) anzuheben, wenn ein nicht eben unerheblicher Teil der Schüler der dänischen Schulen im Landesteil Südschleswig gar nicht zur dänischen Minderheit zählt und deren Eltern die dänischen Schulen nur als Sprachschulen missbrauchen? Wäre es nicht sinnvoller, von den objektiv nicht zur dänischen Minderheit zählenden Eltern ein Schulgeld zu erheben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben bei den notwendigen Kürzungen im Landeshaushalt - damit wir die Schuldenbremse einhalten können - darauf geachtet, dass diese ausgewogen erfolgen. Deswegen konnten auch die Schulen der dänischen Minderheit - unabhängig von der Frage, wer sie tatsächlich besucht - nicht ausgespart werden.

Die Schulen der Minderheit sind zwar als Regelschulen anerkannt, aber von der Finanzierung her als Privatschulen anzusehen. Sie genießen daher mit 85% Zuschuss eine privilegierte Mittelstellung. Ihr Förderungsniveau liegt über dem deutscher Ersatzschulen, die 80% des Schülerkostensatzes erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Callsen