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Frage von Volkmar S. •

Frage an Johanna Krischke von Volkmar S. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Frage an Kandidatinnen/Kandidaten zur Landtagswahl im Wahlkreis Bretten von Ehrenamtlichen der Dettenheimer Flüchtlingshilfe.
Das Thema Geflüchtete Menschen in unserer Region ist ja z. Zt. nicht gerade aktuell, aber deshalb nicht aus der Welt und auch nicht minder wichtig.
Was uns nach wie vor bewegt ist die sog. „Kopfpauschale“ – schon mal gehört???
In unserer Heimatgemeinde wird für geflüchtete Menschen, sofern sie in einer gemeindeeigenen Wohnung (als Obdachlosenunterkunft deklariert) leben, eine sog. Kopfpauschale von ca. 230,- € erhoben (die Gemeinde bezieht sich hier auf § 4 der Gemeindeordnung BW).
Das ist besonders problematisch, wenn die Familie oder die Einzelperson, nicht mehr von AL II oder ähnlicher Unterstützung abhängig ist, dann muss dieser Betrag aus dem, meist nicht üppigen Monatsverdienst (teilw. Mindestlohn), selbst komplett bezahlt werden. Wohngeld greift in diesem Fall nicht. Sind die Geflüchteten dadurch wieder auf andere soziale Unterstützung angewiesen, kann sich das negativ auf ihre Niederlassungserlaubnis und Integrationsbemühungen auswirken.
Diese Gebühren sind nach unseren Informationen, nach den Obdachlosenbestimmungen der entspr. Kommune festgelegt. D.h. unabhängig von Größe oder Zustand der Unterkunft, wird ein gleich hoher Betrag pro Kopf berechnet. Bei einer fünfköpfigen Familie, z.B. Eltern und drei kleine Kinder: 1.150,- €. Leider wird vergessen, dass es hier um „geflüchtete Menschen“ geht, die versuchen, sich bei uns in Deutschland, trotz enorm hoher Hürden, ein menschenwürdiges Leben aufzubauen.
Wie stehen Sie zu dieser Regelung?
V. S. F. A. W. E. U. B. I. B.

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Antwort von
Klimaliste

Liebe*r Volkmar Schönbrunn, Frank Aumüller, Werner Erndwein, Ursula Bolz und Ingo Bolz,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihr ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe danken!
Die KlimalisteBW sieht reiche Industriestaaten wie Deutschland in der Verantwortung, global Verantwortung zu übernehmen – durch Hilfsmaßnahmen in den Herkunftsländern ebenso wie durch eine an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete Flüchtlingspolitik. Integration muss von der Politik ermöglicht und gefördert werden (z.B. mit kostenlosen
Sprachkursen). Wir unterstützen daher die Bemühungen, die "Pro-Kopf-Pauschale“ ganz oder zumindest für Kinder abzuschaffen. Im ersten Schritt sollte der Betrag in jedem Fall den jeweiligen Wohn- und Einkommensverhältnissen angepasst werden. Oberstes Ziel muss es sein, den Familien sichere Verhältnisse zu bieten, um ihre Integrationsbemühungen zu unterstützen.
Weitere Informationen können Sie auch bald unserem Parteiprogramm entnehmen.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Johanna Krischke