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Johann-Henrich Krummacher
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Frage von Kristof K. •

Frage an Johann-Henrich Krummacher von Kristof K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Krummacher,

im Herbst steht die Entscheidung über die (Teil-)Privatisierung der Bahn an. Dazu einige Fragen:

Wie stehen Sie im Allgemeinen zu diesem Thema?

Nutzen Sie selbst die Bahn für dienstliche Reisen?

Wie ist Ihre Ansicht zu der Kritik, dass eine Privatisierung grundgesetzwidrig sein könnte?

Sind Ihnen die Effekte der Privatisierung der argentinischen Staatsbahn von 1989 und die danach bis 2001 erfolgte Stillegung weiter Teile des Schienennetzes bekannt?

Nach meinem Verständnis sehen die derzeitigen Privatisierungspläne vor, dass die Bundesrepublik Deutschland die privaten Bahnbetreiber mit Zuschüssen unterstützt, aber kaum noch Mitspracherecht haben wird?

Wie ist Ihre Meinung zu dem Szenario, dass das Modell der Schweizer Staatsbahn auf die Deutsche Bahn adaptiert werden könnte?

Vielen Dank für Ihre Antworten

MIt freundlcihen Grüßen

Kristof Keßler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kessler,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich sind viele Bedenken im Zusammenhang mit einer Privatisierung der Bahn durchaus beachtenswert. Allerdings kann die Privatisierung eines ehemaligen Staatsunternehmens wie der Bahn und das Ersetzen des staatlichen Monopols durch einen fairen Wettbewerb für die Allgemeinheit auch enorme Vorteile bringen: es entsteht Kostentransparenz, mehr Verbraucherfreundlichkeit und ein gesteigerter Anreiz zu wirtschaftlichem und verantwortungsbewussterem Umgang mit öffentlichen Finanzmitteln.

Selbstverständlich ist eine Bahnprivatisierung an sich nicht grundgesetzwidrig, auch wenn die Frage der Rechtmäßigkeit oder gar der Verfassungswidrigkeit natürlich immer von der Art und Weise der Umsetzung abhängt. Auch der Erfolg insgesamt ist letztlich eine Frage der Umsetzung. Viele tatsächliche oder vermeintliche Negativbeispiele sind letztlich weniger eine Folge der Privatisierung, sondern die Folge einer nicht marktkonformen Umsetzung, ungenügender Übergangsregelungen oder werden mit eigentlich sachfremden Einwänden konstruiert (um nur ein Beispiel zu nennen: so ist etwa die Behauptung, in Argentinien habe die Unsicherheit an Bahnhöfen aufgrund der Privatisierung zugenommen, abwegig. Das Gegenbeispiel ist Japan mit einem enormen Grad an Privatisierung und gleichzeitig sehr geringen Kriminalitätsrate).

Aber ungeachtet all dieser Überlegungen gilt: auch nach einer Privatisierung der Bahn wird sich der Bund nicht seiner Verantwortung entziehen und weiterhin Infrastrukturinvestitionen tätigen. Auch der Vorschlag, wonach der Bund juristischer Eigentümer des Netzes bliebe, die Bahn aber den wirtschaftlichen Gestaltungsspielraum über das Netz hat, ist überlegenswert (hier gibt es tatsächlich eine Parallele zum "Schweizer Modell"). Vernachlässigt die Bahn ihre Pflichten gegenüber dem Netz (z.B. Sicherheitsauflagen, Wettbewerbsauflagen), kann das Netz auch wirtschaftlich wieder auf den Bund übergehen. Dies macht die Bahn einerseits interessanter für Investoren und ein weiterer Arbeitsplatzabbau ist nicht zu befürchten. befürchten. Andererseits bleibt das Netz Eigentum der Bundesrepublik, der Bund als Eigentümer hat weiterhin Einfluss auf das Netz.

Abschließend darf ich Ihnen noch mitteilen, dass ich für Dienstreisen selbstverständlich auch die Bahn nutze. Aufgrund der langen Fahrtzeit mit dem Zug nutze ich zwischen Stuttgart und Berlin (selbst mit dem ICE und einer Direktverbindung mindestens 5 1/2 Stunden) jedoch das Flugzeug.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jo Krummacher