Frage an Jörn Wunderlich von Monika O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Wunderlich,
Ich habe mich am 11.04.08 mit der Schilderung eines mich fassungslos machenden Zustandes an Herrn Dr. Gysi gewandt.
Er antwortete mir am 14.04.08, dass er mein Anliegen an Sie weitergeleitet hat.
Ich schilderte Ihm meinen Fall, wie ich dem „Altersvorsorgewahn“ im Jahr 2002 auf den Leim gegangen bin. Wie ich durch dieses Gesetz der Beitragspflicht von Versorgungsbezügen (Gesetz vom 01.01.04) meine gesamte kleine Auszahlung aus der Pensionskasse und darüber hinaus, an die Krankenkasse abgeben muss.
Leider habe ich bis heute von Ihnen noch keine Antwort erhalten!
Ich bitte Sie, mir doch einen Zwischenbescheid zu geben, ob Sie in meiner Angelegenheit schon etwas unternehmen konnten.
Ist das ein so heikles Thema, weil bei der Gesetzgebung diese Fallkonstellation übersehen wurde?
Dann wäre es an der Zeit, das im Bundestag neu zu überdenken.
Ihre Antwort erwartend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Monika Oesterreich
Sehr geehrte Frau Österreich,
bitte entschuldigen Sie die etwas verspätete Beantwortung Ihrer Frage.
Ich bin zwar seniorenpolitischer Sprecher meiner Fraktion, in dieser Eigenschaft aber nicht mit der Rentenproblematik befasst. Deshalb habe ich -- Ihr Einverständnis voraussetzend -- Rücksprache mit meinem dafür zuständigen Fraktionskollegen gehalten. Dieser teilte mir nun allerdings mit, dass die von Ihnen geschilderte spezielle Problematik bisher nicht erkannt und deshalb auch noch nicht erörtert worden ist. Er hat das Problem jedoch in seine weitere Arbeit aufgenommen und wird auch Ihre Anregung, aus der Freigrenze einen Freibetrag zu machen, in die Erörterung einbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Wunderlich