Frage an Jörn Wunderlich von Uwe K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Wunderlich,
ich möchte Ihnen zu einem allgemeinen Problem der Ungleichbehandlung, das mich persönlich betrifft, eine Frage stellen. Ich bin EU-Rentner, befristet, und beziehe deshalb Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII. Nun gleichen sich SGB II und SGB XII zwar im wesentlichen, aber bei den Schonvermögen wird ein riesiger Unterschied gemacht. Dies wird, übertrieben ausgedrückt, damit begründet, das der Bezieher von Leistungen nach SGB XII ja der Gesellschaft höchstwahrscheinlich nie etwas von seiner erhaltenen Leistung zurückgeben kann. Das an sich ist schon menschenverachtend. Allerdings weitet sich dieses Problem noch aus. Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII ist vom Aufbau her identisch mit den Sätzen des SGB II, also soundsoviel Prozent für Kultur, soundsoviel Prozent für Nahrungsmittel, für Telefon, für Möbel, Haushaltgeräte usw. Um mir also etwas, sei es nun ein neues Haushaltgerät oder ein neuer Fernseher, leisten zu können, soll ich nach Ansicht der Verfasser dieser Gesetze von der monatlichen Regelleistung den entsprechenden Betrag ansparen. So weit so gut, dazu ist der Satz ja da, auch wenn es ein unmenschliches und entwürdigendes System ist. Aber während im SGB II genau für diesen Fall ein zusätzlicher Ansparbetrag von 750 Euro über das Schonvermögen hinaus vorgesehen ist, wird mir im SGB XII dieser Ansparbetrag verweigert, ja die Ansparung wird mir sogar auf das ohnehin lächerliche Schonvermögen von 2600 Euro angerechnet. Spare ich also, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, habe ich "zuviel" Geld und bin nicht mehr bedürftig. Wie stehen Sie zu der geschilderten Problematik und ist Die Linke in der Lage, an dieser ungerechten Situation etwas zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Krahmer,
die Linke und ich stimmen mit Ihnen darin überein, dass das von Ihnen geschilderte Problem einer dringenden Lösung bedarf. Da bisher von den Leistungen keine Ansparungen möglich sind, fordern wir als ersten Schritt sowohl eine erhebliche Anhebung der Leistungshöhe als auch des anrechnungsfreien Vermögens.
Die Linke hat wiederholt parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht; auch damit Hartz IV schnellstens abgeschafft wird, denn die Regelungen sind ausnehmend unsozial und ungerecht. Aufgrund der im Bundestag herrschenden Mehrheitsverhältnisse kann die Linke als Oppositionspartei jedoch lediglich auf Probleme aufmerksam machen und die regierenden Parteien zum Handeln auffordern. Dabei ist es kein Geheimnis, dass die anderen im Bundestag vertretenen Parteien vielfach parlamentarische Initiativen der Linken nicht mittragen; nicht weil sie den Forderungen widersprechen, sondern weil *die Linke* die entsprechenden Initiativen ins Plenum eingebracht hat. Das geschieht selbst dann, wenn die Linke Forderungen der anderen Fraktionen mit eigenen Anträgen ins Plenum einbringt. So wurde -- als ein Beispiel -- der Antrag der Linken zur Unterschriftenaktion der SPD zur Einführung von Mindestlöhnen im Plenum auch mit den Stimmen der SPD mehrheitlich abgelehnt, obwohl Antragstext und Text der Unterschriftenaktion identisch waren.
Gleichwohl wird die Linke weiterhin Missstände ansprechen und sich parlamentarisch wie außerparlamentarisch für ihre Beseitigung einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Wunderlich